Fatwas - Islamische Rechtsgutachten
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Inhaltsverzeichnis
Was sind Fatwas?
Fatwa über die Bestrafung für Muslime, die sich vom Islam abwenden
Fatwa zu der Frage, ob Kirchen unter muslimischer Herrschaft existieren dürfen
Fatwa zum Thema Strafe für Homosexualität
Fatwa zu den Aussagen Muhammads über Polytheisten (Vielgötterei) auf der Arabischen Halbinsel
Fatwa zu häufigem Schlagen der Ehefrauen
Fatwa zur Strafe für Beschimpfungen Muhammads
Fatwa zu der Frage, ob Juden und Christen aus muslimischer Sicht als Ungläubige gelten
Fatwa zu der Frage, ob eine Ehefrau einen falschen Schwur leisten darf, um ihre Ehe zu retten
Fatwa zu der Frage, ob Lügen unter bestimmten Umständen erlaubt sind
Fatwa zur Beurteilung einer Heirat in einem fremden Land, während gleichzeitig die heimliche Absicht zu einer späteren Scheidung besteht
Fatwa über die Frage, ob ein Muslim seine Frau zur Verschleierung zwingen darf
Fatwa zu der Frage, ob das Beten ungültig wird, wenn ein Hase vor einem Betenden vorbei läuft
Fatwa zu der Frage der Rotation der Erde
Fatwa über die Frage nach dem Sorgerecht für Kinder in konfessionellen Mischehen
Fatwa über die Länge einer Schwangerschaft
Fatwa über das Betreten des Badezimmers
Fatwa über die Bestrafung von Konvertiten
Fatwa über die Frage, wie ein Autofahrer sich verhalten muss, wenn ein Fußgänger sich ihm in den Weg stellt
Fatwa zur Tötung von Hunden
Fatwa über den ehelichen Verkehr während des Fastenmonats Ramadan
Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
Fatwa über die Mädchenbeschneidung
Fatwa zur Vernachlässigung des Gebets
Fatwa zum Stillen von Erwachsenen
Fatwa zu an AIDS verstorbenen Muslimen
Fatwa zu der Frage: Wie müssen Muslime mit Christen umgehen?
Fatwa über den Posten des Präsidentenamtes
Fatwa über das Recht, sich selbst zu rächen
Fatwa über Make-up für Muslimas
Fatwa über die Gehorsamspflicht der Ehefrau zum ehelichen Verkehr
Fatwa über gemeinsames Feiern von Männern und Frauen im Islam
Fatwa über das Fußballspielen
Fatwa über das Scheidungsrecht von Frauen im Islam
Fatwa über das Tragen von Kleidung des anderen Geschlechts
118 Unterschriften gegen Fahrerlaubnis für Frauen in Saudi-Arabien
Fatwa: Islam befürwortet öffentliche Auspeitschung als Abschreckung
Fatwa: Darf der Name Allahs überall erwähnt werden?



Was sind Fatwas?     Top

Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?

Hier ein Auszug aus Dr. Christine Schirrmachers Artikel „Was ist eine Fatwa“: Der Erteiler eines solchen Rechtsgutachtens ist der Mufti. Muftis besaßen in der Geschichte teilweise große Autorität, obwohl ihre Auskünfte im sunnitischen Islam keinerlei Rechtsverbindlichkeit besitzen. Diese im Grunde private Meinungsäußerung eines Gelehrten, die natürlich durch seine Bekanntheit, sein Ansehen oder ein von ihm bekleidetes Amt zusätzliches Gewicht erhalten kann, ist also für niemand verpflichtend. Niemand, der eine solche Auskunft begehrt hat (die heute vielfach auch im Internet online abgefragt werden kann), muß der betreffenden Antwort Folge leisten. Er kann jederzeit von anderer Stelle eine anderslautende Fatwa anfordern und sich nach dieser zweiten Auskunft oder nach keiner der beiden in seiner Handlungsweise ausrichten. Im schiitischen Islam allerdings sind Fatwas rechtsverbindlich; man muß ihnen Folge leisten. Daher hatte die Ende der 1980er Jahre erlassene Fatwa Ayatollah Khomeinis - vom höchsten schiitischen Gelehrten, Khomeini, verkündet, gegen den in Großbritannien geborenen muslimischen Schriftsteller Salman Rushdie gesetzesähnlichen Charakter.

Hier ein paar Schmankerl. Wenn es nicht bitterer Ernst wäre, könnte man über so viel Unsinn wirklich nur lachen.



Fatwa über die Bestrafung für Muslime, die sich vom Islam abwenden     Top

Alle muslimischen Rechtsschulen fordern die Hinrichtung

Von Dr. Yussuf al-Qaradawi

Frage: „Ein Muslim ist vom Islam abgefallen. Ein Bekannter, der davon erfahren hat, hat den Abgefallenen getötet, obwohl der Getötete zuvor nur mit seinem Freund darüber gesprochen hatte. Die Frage ist: Muss ein Abgefallener vom Islam mit dem Tod bestraft werden?“

Antwort: „Der Abfall vom Islam ist die größte Gefährdung der islamischen Gemeinschaft. Deshalb ist die größte Intrige der Feinde des Islam die, den Abfall vom Islam zu veranlassen, sei es durch Gewalt, Waffen, Listigkeit oder andere Mittel wie dies in Sure 2;217 steht.“

„Die muslimische Gesellschaft ist verpflichtet, alle Formen des Abfalls zu bekämpfen, dies wurde von den Nachfolgern Muhammads so durchgeführt. So handelten z. B. Abu Bakr und die Gefährten des Propheten. Diese kämpften gegen diejenigen, die vom Islam abfielen und die an falsche Propheten glaubten.“

„Es ist äußerst gefährlich, wenn der Abfall vom Islam sich in der muslimischen Gesellschaft verbreitet, ohne dass dagegen gekämpft wird. Deshalb muss der Abgefallene bestraft werden. Alle vier Rechtsschulen des Islam sind sich einig, dass der Abgefallene hingerichtet werden muss.“

„Es gibt zwei Sorten von Abgefallenen. Die schlimmste Sorte von Abgefallenen sind die, die zum Abfall vom Islam aufrufen. Diese Sorte ist in Sure 5,33* aufgelistet. Diese Menschen gehören zu denjenigen, die gegen den Islam kämpfen. Der Kampf gegen den Islam hat verschiedene Formen, wie von Ibn Taimiya erklärt wird. So gibt es den Kampf mit der Hand und den Kampf mit der Zunge. Der Kampf mit der Zunge kann schlimmer als der Kampf mit der Hand sein. Deshalb hat Muhammad diejenigen getötet, die gegen ihn (Muhammad) mit der Zunge gekämpft haben, während er einige, die gegen ihn mit der Hand gekämpft haben, am Leben ließ. Der Stift (das Schreiben) ist Ausdruck der Zunge.“

*Sure 5,33: Der Lohn derer, die gegen Allah und seinen Gesandten Krieg führen und (überall) im Land eifrig auf Unheil bedacht sind (? yas`auna fie l-ardi fasaadan), soll darin bestehen, daß sie umgebracht oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen wechselweise (rechts und links) Hand und Fuß abgehauen wird, oder daß sie des Landes verwiesen werden. Das kommt ihnen als Schande im Diesseits zu. Und im Jenseits haben sie (überdies) eine gewaltige Strafe zu erwarten.

„Es wird manchmal behauptet, Muhammad habe die Abgefallenen nicht getötet. Jedoch widerspricht der „Gelehrte des Islam" (arab. Sheich al-Islam) Ibn Taimiya dieser Behauptung.“ (Quelle) - Quelle: Islamische Seite

Siehe auch:
Fatwa über die Bestrafung von Konvertiten
Fatwa über die Strafe für vom Islam Abgefallene
Fatwa über die Hinrichtung für vom Islam abgefallene Menschen (Tötung des Abgefallenen ist eine Bewahrung der Menschenrechte)



Fatwa zu der Frage, ob Kirchen unter muslimischer Herrschaft existieren dürfen     Top

Frage: Dürfen Kirchen in Ländern unter muslimischer Herrschaft gebaut oder wieder aufgebaut werden?

Antwort: „Eine so genannte Sauma'a (eine Stätte für ein liturgisches Gebet) ist ein Gebäude, in dem nur ein Christ oder ein Jude beten kann. Falls dies zerstört wird, darf es nicht wieder erbaut werden. Man wird ihm (dem Juden oder Christen) sagen müssen: „Du darfst in deiner Wohnung beten. Du darfst dein Gebetshaus nicht wieder aufbauen oder es restaurieren. Lass die Finger davon.“ Dasselbe gilt für Kirchen der Christen, in denen sie sich versammeln und beten. Wenn die Kirchen zerstört werden, dürfen sie nicht wieder aufgebaut oder restauriert werden, sondern sie werden restlos entfernt. Es sollen danach keine Spuren mehr vorhanden sein. Ebenso dürfen Christen in einem muslimischen Land keine neue Kirche erbauen. Dies gilt für Christen, die sich als Schutzbefohlene (in einem muslimischen Land) befinden.“ (Quelle)



Fatwa zum Thema Strafe für Homosexualität     Top

Frage: Sieht der Koran eine Bestrafung für Homosexualität vor?

Antwort: Die islamischen Rechtsschulen sind sich bezüglich der Bestrafung der Homosexualität nicht einig. Einige unterscheiden bei der Bestrafung zwischen einem verheirateten und unverheirateten Homosexuellen. Andere schreiben vor, Homosexuelle von einem hoch gelegenen Ort hinunter zu stoßen, genauso wie Allah es mit dem Volk Lots getan hat. Andere Gelehrte schreiben vor, Homosexuelle zu verbrennen. Wir können von diesen Strafen diejenigen einsetzen, die zu unserer Zeit am besten passen." (Quelle)



Fatwa zu den Aussagen Muhammads über Polytheisten (Vielgötterei) auf der Arabischen Halbinsel
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Andere Religionen außer dem Islam sind auf der Arabischen Halbinsel nicht erlaubt!

Frage: Was meint Muhammad mit der Aussage: „Vertreibt die Polytheisten von der Arabischen Halbinsel“?

Antwort: „Allahs Prophet erlaubte den Ungläubigen, zu ihm zu kommen und mit ihm zu sprechen; dazu erlaubte er ihnen, dorthin zu kommen (d. h. auf die Arabische Halbinsel zu reisen), um den Koran zu hören. Deshalb bedeutet (Muhammads Aussage) „Vertreibt sie von der Arabischen Halbinsel“ ein Verbot für sie, dort zu leben. D. h. diese (die Nicht-Muslime) dürfen auf die Arabische Halbinsel einreisen, um etwas zu erledigen, müssen aber danach (in ihre Heimatländer) zurückkehren. Muhammad sagte: „Ich sperre keine Botschafter ein.“ D. h. er verhandelte mit ihnen und ließ sie schließlich in ihre Heimatländer zurückkehren.“

„Diese Aussage Muhammads bedeutet, dass sich keine zwei Religionen auf der Arabischen Halbinsel befinden dürfen. Während der Zeit Muhammads und unter der Herrschaft von Umar (dem zweiten Nachfolger Muhammads) haben sich dort jedoch Polytheisten und Ungläubige aufgehalten. Umar begann, die Juden von der Arabischen Halbinsel zu vertreiben. Die Aussagen Muhammads: „Vertreibt die Juden und Christen von der Arabischen Halbinsel“ und „Es dürfen nicht zwei Religionen auf der Arabischen Halbinsel gemeinsam existieren“ bedeuten, dass keine andere Religion außer dem Islam dort bekannt werden darf. D. h. es dürfen dort keine Kirchen gebaut werden. Ebenfalls dürfen keine Synagogen für Juden gebaut werden. Jeder Staat der Länder der Arabischen Halbinsel muss Kirchen und Synagogen verbieten, falls er dazu in der Lage ist. Dies ist die Aufgabe der Machthaber, nicht der einzelnen Bürger.“ (Quelle)



Fatwa zu häufigem Schlagen der Ehefrauen
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Frage: Wie ist häufiges Schlagen der Ehefrau islamisch zu bewerten?

Antwort: „Allahs Prophet beschrieb diejenigen, die ihre Ehefrauen schlagen als „nicht die Besten unter euch“. Allah sagte: „Geht gut mit ihnen um“ (Sure 4,19). Die Ehefrau ohne Grund zu schlagen oder sie übertrieben zu schlagen, gehört nicht zum guten Umgang. Selbst wenn etwas zwischen dem Ehemann und der Ehefrau steht, soll der Ehemann sie mit guten Worten, guter Behandlung, dem Verlassen oder Ermahnung und Erinnerung behandeln. Das Schlagen ist das letzte Mittel gegen die Ehefrau.“

„Wenn der Ehemann seine Ehefrau schlägt, soll er sie leicht schlagen, d. h. er darf ihr keine Knochen brechen, sie verletzen oder ihr Leben gefährden. Das Schlagen kann nur erlaubt werden, wenn die Ermahnung und das Verlassen nichts bewirkt haben. Allah hat gesagt: „Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ (Sure 4, 34)“ (Quelle)

Siehe auch: Fatwa über die körperliche Züchtigung von Frauen (Warum lassen sich muslimische Frauen so etwas gefallen?)



Fatwa zur Strafe für Beschimpfungen Muhammads
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Frage: Welche Bestrafung sieht das islamische Gesetz für die Beleidigung Muhammads vor?

Antwort: In einem Videointerview mit dem ägyptischen Geistlichen Abu Bakr al-Hanbaly erklärt dieser die Strafe für die Beschimpfung oder Beleidigung Muhammads. Er sagte etwa: „Die muslimischen Schriftgelehrten sind sich immer darüber einig gewesen, dass jemand, der den Propheten Muhammad beschimpft, beleidigt, degradiert oder seine Religion in irgendeiner Weise schlecht macht, getötet werden muss ... Wenn er Buße tut und Reue zeigt, wird zwar seine Reue von Allah angenommen, er wird jedoch trotzdem getötet. Ihm darf keine Besinnungszeit verliehen werden: er wird getötet, ganz unabhängig davon, ob er seine Tat bereut und Buße tut oder nicht.“ (Quelle)



Fatwa zu der Frage, ob Juden und Christen aus muslimischer Sicht als Ungläubige gelten
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Frage: Gelten Juden und Christen im Islam als Ungläubige?

Antwort: Das Wort „ungläubig“ beinhaltet mehrere Bedeutungen. Manchmal bedeutet es „Atheist“, d. h. es wird eine Person damit bezeichnet, die weder an Allah noch an den Gerichtstag glaubt. Dies gilt nicht für Juden und Christen. Juden und Christen gelten als Ungläubige, weil sie nicht an die Botschaft Muhammads glauben. Jeder, der nicht an die Botschaft Muhammads glaubt, ist ungläubig. (Quelle)



Fatwa zu der Frage, ob eine Ehefrau einen falschen Schwur leisten darf, um ihre Ehe zu retten
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Frage: Darf eine Muslima einen falschen Schwur leisten, um ihren Ehemann zufrieden zu stellen? Ein Ehemann verlangte von seiner Frau, mit einem Schwur zu bestätigen, dass sie mit keinem anderen Mann außer ihm vor oder während ihrer Ehe verbunden war.

Antwort: Der Islam verbietet das Lügen, denn es verursacht Schaden gegen den Einzelnen, die Familie und die Gesellschaft. Der Islam erlaubt in Sonderfällen, gegen dieses Prinzip zu verstoßen, wie wir in einem vorigen Rechtsgutachten erklärt haben. Diese Ausnahme gilt in Sonderfällen und in bestimmtem Maß. Dieser Sachverhalt wurde in der prophetischen Überlieferung bei Sahih Muslim (einem Überlieferer) erwähnt. Umm Kulthum (eine der Töchter des Propheten) sagte: „Der Prophet hat das Lügen lediglich in drei Fällen erlaubt: ... Um Menschen miteinander zu versöhnen, ... im Krieg und wenn der Mann mit seiner Frau spricht und die Frau mit ihrem Ehemann ... Es ist nicht weise, dass die Ehefrau ihrem Ehemann von der Vergangenheit ihres Gefühlslebens erzählt, was in Vergessenheit geraten ist. Falls sie dies tut, zerstört sie ihr Eheleben wegen der (sie) bindenden „Ehrlichkeit“... Was ich hier betone, ist, dass die Ehefrau, wenn sie ihr Ehemann auf diese Weise unter Druck setzt, einen falschen Schwur leisten darf, um die Ehe zu retten ... Das Gleiche gilt, wenn der Ehemann sie fragt, ob sie ihn liebt oder nicht und verlangt, darauf einen Schwur zu leisten (um die Richtigkeit ihrer Antwort zu bestätigen). In diesem Fall darf sie einen falschen Schwur leisten. Danach muss sie Allah um Vergebung bitten ... Umar Ibn al-Khattab (der zweite Kalif nach Muhammad) fragte die Ehefrau Abi Uthra ad-Du'lis: „Sagst du tatsächlich, dass du deinen Ehemann hasst?“ Sie antwortete: „Er hat mich bei Allah gebeten einen Schwur auf die Liebe zu leisten. Soll ich lügen, o Führer der Gläubigen?“ Er [Umar] sagte: „Ja, lüge! Wenn eine von euch (Frauen) einen von uns (Männern) nicht liebt, soll das nicht mitgeteilt werden. Die wenigsten Ehepaare basieren auf Liebe. Vielmehr leben die Menschen zusammen, basierend auf dem Islam und der Verwandtschaft.“ Ich schwöre, dass dies eine der herausragenden Eigenschaften von Umar war. Er war nicht nur ein Staatslenker, sondern auch ein weiser Erzieher, Schriftgelehrter und Rechtsgutachter. (Quelle)



Fatwa zu der Frage, ob Lügen unter bestimmten Umständen erlaubt sind     Top

Frage: Manchmal erzähle ich meiner Mutter, dass mein Mann sie sehr mag und er Gutes über sie erzählt. Ich tue dies, obwohl das gar nicht unbedingt der Fall ist. Das gleiche mache ich umgekehrt auch mit meinem Mann. Es ist nur meine Absicht dabei, die beiden miteinander zu versöhnen, weil sie sich sehr miteinander gestritten haben. Darüber hinaus erzähle ich meiner Mutter, dass mein Mann mir Dinge schenkt und er mich gut behandelt, obwohl das ebenfalls nicht unbedingt der Wahrheit entspricht. Das tue ich aus oben genannter Absicht. Gelte ich damit als Lügnerin?

Antwort: Das ist erlaubt. Das Ziel Ihres Handelns ist die Versöhnung zwischen zwei Menschen. Deshalb ist die Lüge erlaubt, wenn dabei niemand zu Schaden kommt und so lange die Sache Sie allein betrifft. Allah möge Sie dafür reich belohnen. (Quelle)

Siehe auch: Fatwa über die Lüge (Lügen ist in Ausnahmesituationen erlaubt)



Fatwa zur Beurteilung einer Heirat in einem fremden Land, während gleichzeitig die heimliche Absicht zu einer späteren Scheidung besteht
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Frage: Ist es einem Muslimen erlaubt, in einem fremden Land zu heiraten, obwohl von vornherein die Absicht besteht, sich von seiner Frau zu einem späteren Zeitpunkt wieder scheiden zu lassen?

Antwort: Wenn ein Student oder ein Angestellter im Ausland heiratet und dabei von vorneherein die Absicht hat, sich von seiner Frau zu einem späteren Zeitpunkt wieder scheiden zu lassen - z. B. nach dem Ende seines Studiums oder nach Ablauf seines Arbeitsvertrags, ist das islamisch erlaubt. Entscheidend ist dabei, dass die Absicht der zukünftigen Scheidung nur dem Ehemann und Allah bekannt ist. (Quelle)

Siehe auch:
Fatwa über den Unterschied zwischen einer sogenannten Genussehe und einer Heirat auf Zeit im Ausland
Fatwa zur Zwischenheirat mit einem Scheinehemann zur Legalisierung der Wiederaufnahme einer Ehe



Fatwa über die Frage, ob ein Muslim seine Frau zur Verschleierung zwingen darf
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Frage: Darf ein muslimischer Mann seiner Frau vorschreiben, den Schleier zu tragen?

Antwort: Allah sagt: „Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen, bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen.“ (Sure 24,31) ... In einem anderen Koranvers sagt Allah: „O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen.“ (Sure 33,59). Aischa (eine der Frauen Muhammads) sagte: „Asma, die Tochter von Abu Bakr, besuchte Allahs Propheten. Sie hatte dünne Kleidung an. Allahs Prophet wandte sich ab von ihr und sagte zu ihr: „Oh Asma, wenn die Frau ihre Periode bekommt, darf nichts mehr von ihr zu sehen sein außer diesen Körperteilen“; er zeigte auf sein Hände und sein Gesicht.“ ... Anhand solcher Lehren ist klar, dass Frauen sich verschleiern müssen. Die meisten Gelehrten des Islam sind sich darüber einig, dass Frauen ihren ganzen Körper außer den Händen und dem Gesicht verschleiern müssen ... Die Mehrheit der islamischen Rechtsschulen betrachtet eine Frau, die sich nicht verschleiert, als Sünderin ... Sowohl der Ehemann als auch der Vater, Bruder oder der Sohn einer Frau haben das Recht, ihre Angehörige zur Verrichtung der göttlich angeordneten Pflichten zu zwingen, sei es die Anbetung Gottes, gute Werke oder ihre Bekleidung. Diese Lehre ist in Allahs Aussage begründet: „Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben.“ (Sure 4,34). Allah sagt ebenfalls: „Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen (den Frauen).“ (Sure 2,228). Außerdem sagt Allah: „Und fordere die deinen zum Gebet auf und sei selbst darin ausdauernd.“ (Sure 20,132). Der Ehemann hat die Pflicht, seine Frau zur Verschleierung zu zwingen. Er muss dies tun, ansonsten gilt er genau wie sie als Sünder... Falls seine Ehefrau nicht auf ihn angemessen reagiert, muss er sie in der Abfolge, wie im Koran vorgeschrieben, züchtigen: „Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ (Sure 4,34) .... Falls die Ehefrau ihren Ehemann bezüglich der Pflichten des Islam nicht gehorcht, muss er sie züchtigen, indem er sie erstmals ermahnt. Die zweite Stufe der Züchtigung ist, die Ehefrau im Ehebett zu meiden. Dies heißt, dass er nicht mehr mit ihr in einem Bett schläft. Danach (die dritte Stufe der Züchtigung) schlägt er sie, ohne Spuren an ihrem Körper zu hinterlassen.“ (Quelle)

Siehe auch:
Fatwa über die Gesichtsverschleierung von Frauen
Fatwa über die Pflicht zur Verschleierung und den Gehorsam der Ehefrau



Fatwa zu der Frage, ob das Beten ungültig wird, wenn ein Hase vor einem Betenden vorbei läuft     Top

Frage: Wird das Beten ungültig, wenn ein Hase vor einem Betenden vorüber läuft?

Antwort: Wenn ein Hase, eine Ziege oder ein anderes Tier sich vor einem Betenden bewegen, bleibt das Gebet gültig. Die muslimischen Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass nur drei Wesen das Gebet ungültig machen: Eine erwachsene Frau, (von allem) ein schwarzer Hund und ein Esel.“ Allahs Prophet, Muhammad, hat gesagt: „Das Beten eines Muslim wird ungültig, wenn nah vor ihm eine Frau, ein Esel oder ein schwarzer Hund vorbei gehen.“ Man fragte Allahs Propheten: „Warum ausgerechnet ein schwarzer Hund; warum nicht ein brauner oder rötlicher?“ Allahs Prophet antwortete: „Der schwarze Hund ist ein Teufel.“ Wenn ein Mann nah vor einem Betenden vorüber geht, bleibt das Gebet gültig. Jedoch wird der Verdienst für das Gebet weniger. Deshalb soll niemand vor einem Betenden vorüber gehen. (Quelle)



Fatwa zu der Frage der Rotation der Erde
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Frage: Wie ist die Frage der Rotation der Erde um die Sonne richtig zu beurteilen?

Antwort: Dies ist eine Sache Allahs, der das Universum verwaltet. Der Koran sagt, dass die Sonne sich bewegt, während die Erde still stehen bleibt. Diese Tatsache teilt uns der Koran offensichtlich mit. Wir glauben der Botschaft des Korans, nicht das, was Wissenschaftler behaupten. (Quelle)

Siehe auch: Fatawa zur Rotation der Sonne (Zur Form der Sonne soll der prominente Geistliche Scheich Ibn Bazin einem seiner Bücher im Jahr 1982 geschrieben haben<>: Die Sonne ist nicht kugelförmig, sondern kuppelförmig. Sie ist eine Kuppel, die auf Säulen steht. Sie wird von Engeln getragen. Und: Falls die Erde sich tatsächlich bewegt (rotiert), würde dies bedeuten, dass man sein Ziel (durch Bewegung) nie erreichen würde.)



Fatwa über die Frage nach dem Sorgerecht für Kinder in konfessionellen Mischehen
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Frage: Ich habe eine Christin in der Hoffnung geheiratet, dass sie zum Islam übertreten wird. Das hat sie jedoch bisher nicht getan. Mittlerweile habe ich mit ihr zwei Kinder bekommen: ein 4jähriges Mädchen und einen 2jährigen Sohn. Zu Beginn vereinbarten wir, dass die Kinder als Muslime erzogen werden sollen. Nach nunmehr 6 Jahren Ehe hat sich meine Frau jedoch entschieden, die Kinder christlich zu erziehen. Habe ich Anspruch auf die Kinder? Darf ich die Kinder mitnehmen und mit ihnen zusammen in ein muslimisches Land auswandern?

Antwort: Anfangs erwähnten Sie den Ausdruck „eine Christin“. Ein Gottloser darf nicht „Herr“ (Herrin) genannt werden. Der Prophet des Islam sagte: „Nennt keinen Heuchler Herrn. Wenn ihr das tut, ärgert ihr euren Herrn.“ Die Bezeichnung einer Frau als Herrin (arab. sayyida: Herrscherin) ist ein Verstoß gegen Allahs Gesetz (die Shari'a). Die Frau ist eine Beherrschte, der Mann ist der Herrscher. Allahs Prophet sagte auch: „Eure Ehefrauen sind als Diener bei Euch.“

Bezüglich des Sorgerechts stimmen die muslimischen Rechtsgelehrten darin überein, dass nur eine muslimische Person das Sorgerecht haben darf. Infolge dessen darf diese Christin nicht über das Sorgerecht verfügen, um die Kinder zu prägen. Allahs Prophet sagte: „Jedes Neugeborene wird in der muslimischen Natur geboren, seine Eltern machen ihn dann zu einem Juden, Christen oder Magier.“ Deshalb dürfen Sie als Muslim das Sorgerecht übernehmen. Sie dürfen Ihre Kinder allein erziehen, selbst wenn dies bedeuten könnte, mit ihnen zusammen das Land zu verlassen. (Quelle)

Siehe auch:
Fatwa über die Rechte einer nichtmuslimischen Ehefrau im Islam
Fatwa über die Heirat mit Juden oder Christen (Ein Muslim darf eine Jüdin oder eine Christin heiraten, eine Muslima keinen Nicht-Muslim)
Fatwa über Heirat mit Juden oder Christen hatte 3jährige Gefängnisstrafe zur Folge



Fatwa über die Länge einer Schwangerschaft
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Frage: Wie lange dauert eine Schwangerschaft?

Antwort: Alle sunnitischen islamischen Rechtsschulen stimmen darin überein, dass eine Schwangerschaft über 9 Monate hinausgehen kann. Kommentar: Aufgrund der Annahme von lange dauernden Schwangerschaften durch maßgebliche muslimische Autoritäten der islamischen Frühzeit gibt es in Strafrechtsprozessen nach Scharia-Ordnung bei Anklage von verwitweten Müttern wegen mutmaßlichen Ehebruchs die Möglichkeit, sich auf „ruhende“ Schwangerschaften zu berufen (d.h., zu behaupten, dass der Fötus im Mutterleib z. B. zwei Jahre geruht habe und daher erst drei Jahre nach dem Tod des Ehemanns geboren worden sei). Auf diese Weise können Todesurteile vermieden werden (wie etwa in jüngster Vergangenheit in den nördlichen Bundesstaaten Nigerias geschehen), da einerseits nicht die Scharia außer Kraft gesetzt wird, andererseits von der Todesstrafe für Ehebruch außer Kraft gesetzt werden kann. (Quelle)



Fatwa über das Betreten des Badezimmers     Top

Frage: Die von allen Muslimen zu befolgende Lebensweise des Propheten des Islam, Muhammads, besagt, dass man eine Toilette oder ein Badezimmer mit dem linken Fuß zuerst betreten muss. Zudem muss man den rechten Schuh vor dem linken Schuh anziehen. Wie kann ich das in die Praxis umsetzen, wenn ich die Toilette oder das Badezimmer betreten möchte?

Antwort: Falls sich die Schuhe außerhalb des Sanitärbereichs befinden, ziehen Sie die Schuhe nach der Art und Weise des Propheten an (erst den rechten Schuh und dann den linken anziehen). Danach betreten Sie die Toilette oder das Badezimmer. Ansonsten (falls die Schuhe sich schon innerhalb des Sanitärbereichs befinden) betreten Sie ihn zuerst mit dem linken Fuß. Stellen Sie den linken Fuß auf den Schuh, den sie noch nicht angezogen haben. Danach ziehen Sie Ihren rechten Fuß in den Raum hinein und ziehen den rechten Schuh an. Danach ziehen Sie den linken Schuh an. Auf diese Weise befolgen Sie die Weisungen des Propheten. (Quelle)



Fatwa über die Bestrafung von Konvertiten     Top

Frage: Die Diskussion über die Strafe für Abfall vom Islam hat sich in der letzten Zeit intensiviert, nachdem einige Muslime (insbesondere in Ägypten), zum Christentum konvertierten. Muslimische Autoritäten aus verschiedenen Ländern haben sich unterschiedlich zu diesem Thema geäußert. Dabei haben sie unterschiedliche Quellen des Islam zitiert. Wie beantworten die vier sunnitischen Rechtsschulen des Islam diese Frage?

Antwort: Die muslimischen Gelehrten sind sich einig darüber, dass eine Person, die vom Islam abfällt, getötet werden müsse. Al-Bukhari (die wichtigste Autorität der islamischen Überlieferung) sagte: Wer seine Religion (den Islam) ändert, den tötet.“ Der Anlass dieser Überlieferung ist folgender: Ali (der vierte Kalif des Islam, regierte 656-661 n. Chr.) hat Abgefallene lebendig verbrannt. Als Ibn Abbas (ein Cousin Muhammads und eine bedeutende Autorität für die islamische Überlieferung) davon erfuhr, sagte er zu Ali: An deiner Stelle hätte ich sie nicht lebendig verbrannt, weil Allahs Prophet sagte: Foltert nicht mit Allahs Folter (der Verbrennung). Ich hätte sie auf andere Weise getötet, weil Allahs Prophet sagte: Wer seine Religion ändert, den tötet. Ibn Abbas hat nicht die Unentbehrlichkeit der Hinrichtung eines Abgefallenen negiert (verneint), sondern nur die Art und Weise der Tötung, d.h., die Verbrennung abglehnt. (Quelle)

Siehe auch:
Fatwa über die Bestrafung für Muslime, die sich vom Islam abwenden
Fatwa über die Strafe für vom Islam Abgefallene
Fatwa über die Hinrichtung für vom Islam abgefallene Menschen (Tötung des Abgefallenen ist eine Bewahrung der Menschenrechte)



Fatwa über die Frage, wie ein Autofahrer sich verhalten muss, wenn ein Fußgänger sich ihm in den Weg stellt
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Frage: Darf ein Autofahrer einen Menschen überfahren, wenn dieser sich absichtlich vor das fahrende Auto stellt?

Antwort: Ein Mensch, der sich absichtlich vor ein fahrendes Auto stellt, darf vom Fahrer dieses Wagens schuldlos überfahren werden, weil dies ein bewusster Selbstmord seitens des Fußgängers sei. Der Fahrer würde in diesem Fall nicht aus Versehen töten, sondern er könne den Unfall gar nicht vermeiden.

Anmerkung: Am 4.11.2007 soll die ägyptische Polizei im Norden Kairos eine Frau verhaftet haben. Eine Verwandte der verhafteten Frau, Rida Schihata, habe sich an der Vorderseite des Polizeiautos festgeklammert, um die Befreiung ihrer Verwandten zu erzwingen. Der Polizeikommissar der Einsatzgruppe habe jedoch befohlen, loszufahren. Frau Schihata soll sich ca. 100 m an dem fahrenden Polizeiauto festgehalten haben, dann jedoch die Kraft verloren haben, vom Auto gefallen und von dem Fahrer überfahren worden sein. Er habe nicht angehalten, sondern sei weitergefahren. (Quelle)



Fatwa zur Tötung von Hunden     Top

Frage: Wie ist folgende Sachlage (aus islamischer Sicht) zu beurteilen: Ein hungriger, durstiger schwarzer Hund kam auf mich zu (um Futter zu bekommen). Ich schlug ihn mit einem Stock so lange, bis er starb. Damals war ich 10 Jahre alt.

Antwort: Falls der Hund ganz schwarz war, ist es (aus islamischer Sicht) erlaubt ihn zu töten, weil er ein Teufel ist. In diesem Fall haben Sie keine Sünde begangen. Wäre der Hund aber nicht ganz schwarz, sondern besäße auch andere Farben wie weiß oder braun, dürfte er nicht getötet werden. Sie hätten eine Sünde begangen und müssten Buße tun. (Quelle)

Anmerkung: Wie krank, verroht, fanatisiert oder gefühllos muss ein 10-jähriges Kind sein, wenn es einen Hund erschlägt?



Fatwa über den ehelichen Verkehr während des Fastenmonats Ramadan     Top

Frage: Darf es während des Fastenmonats in einer Ehe Verkehr geben?

Antwort: Scheich ash-Shanqiti betont, dass der Islam den Geschlechtsverkehr während des Fastenmonats verbiete. Wenn ein Ehemann darauf besteht, mit seiner Frau zu verkehren, müsse sie ihn mit allen möglichen Mitteln daran hindern. Wenn Worte ihn nicht zum Einhalt bringen, dürfe die Frau ihren Ehemann schlagen. Selbst wenn sie (die Ehefrau) ihn (ihren Ehemann) auf den Boden wirft, begeht sie damit keinen Fehler. Sie weist ihn zurecht und hindert ihn (zuerst) mit Argumenten. Falls sie ihn dadurch nicht von seinem Anliegen (mit ihr zu verkehren) aufhalten kann, darf sie mit Händen und Füßen auf ihn einwirken. Einige (muslimische Gelehrte) sagen, sie dürfe ihn dabei nicht verletzen. Jedoch sagen andere (Rechtsgelehrte), die Ehefrau dürfe dies tun, selbst wenn er (der Ehemann) dadurch verletzt werde.“ (Quelle)

Siehe auch:
Fatwa über Geschlechtsverkehr während des Fastenmonats Ramadan
Fatwa über eine gynäkologische Behandlung während des Fastenmonats (Behandlungsmethoden können das Fasten ungültig machen)



Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
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Frage: Ich bin mit einem Kollegen verheiratet. Auf einmal verlangte er von mir, meine Arbeitstelle aufzugeben und zu Hause zu bleiben, um die Kinder zu erziehen. Meine Arbeitsstelle ermöglicht mir, zu arbeiten und gleichzeitig mich um meine Kinder zu kümmern. Darf ich mich gegen die Entscheidung meines Mannes durchsetzen?

Antwort: Der Ehemann darf beschließen, dass seine Ehefrau zu Hause bleibt. Er muss sie jedoch finanzieren und gut behandeln. Allah hat den Muslimas befohlen, zu Hause zu bleiben (Sure 33,33). Die Frau darf ihre Wohnung nur mit Erlaubnis ihres Ehemannes verlassen. Falls sie sich ohne notwendigen Grund dem widersetzt, gilt sie als widerspenstig (ein Fachterminus des islamischen Eherechts, der besagt, dass die Frau ihre Pflicht zum Gehorsam nicht erfüllt und damit ihr Recht auf Unterhalt prinzipiell verloren hat) ... . Die (muslimischen) Rechtsgelehrten sind sich einig, dass eine Frau ihre Wohnung verlassen darf, wenn ihr Ehemann ihr dies gestattet. Wenn sie dies jedoch ohne Genehmigung tut, gilt sie als widerspenstig (und darf geschlagen werden - siehe oben). (Quelle)



Fatwa über die Mädchenbeschneidung     Top

Frage: Einige muslimische Gelehrte lehnen die Mädchenbeschneidung ab, während andere sie befürworten. Wie ist sie aus islamischer Sicht zu beurteilen?

Antwort: Die beste Einstellung ist die moderate, die milde/leichte Mädchenbeschneidung, bei der nur ein Teil oder die ganze Klitoris und/oder ein Teil der äußeren Schamlippen entfernt werden. (Quelle)



Fatwa zur Vernachlässigung des Gebets     Top

Frage: Wie ist eine Vernachlässigung des Betens islamisch zu beurteilen?

Antwort: Das Vernachlässigen des Gebets seitens derer, die dazu verpflichtet sind (rechtlich gesehen alle Muslime, die in der Lage sind, das Gebet zu verrichten), ist eine gravierende Gottlosigkeit und ein Abfall von der islamischen Gemeinschaft. (Quelle)

Siehe auch:
Fatwa über das tägliche Gebet (Jeder Muslim, der nicht täglich betet, soll getötet werden.)
Fatwa über Familienmitglieder, die ihre geistlichen Pflichten nicht erfüllen wollen
Fatwa über die geistlichen Pflichten von Kindern im Islam (Auch Kinder sollen von Klein auf beten und fasten.)



Fatwa zum Stillen von Erwachsenen     Top

Frage: Wie ist das Stillen von Erwachsenen [islamisch] im Allgemeinen zu beurteilten? Ist es erlaubt?

Antwort: Mehrmals haben wir gesagt, dass es nicht erlaubt ist.

Kommentar: Andere Rechtsgelehrte halten das Stillen von Erwachsenen für legitim, da einige Überlieferer davon berichten, so z. B. Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim. Demnach kann eine Frau einen nicht mit ihr verwandten Mann stillen, so dass er ein "Milchbruder" wird. Damit darf sie sich dann schariarechtlich mit ihm zusammen in einem Raum oder einer Wohnung befinden, ohne dass sie sich verschleiern muss. Dahinter steht der Gedanke, dass dieses Stillen juristisch den vorher nicht verwandten Mann zu einem leiblichen Verwandten macht, mit dem ein Eheverbot besteht, also ein Zusammensein mit ihm in einem geschlossenen Raum juristisch erlaubt ist. (Quelle)



Fatwa zu an AIDS verstorbenen Muslimen     Top

Frage: Wie ist die Stellung eines an Aids Verstorbenen im Islam?

Antwort: Scheich Ahmad Abu Youssef ließ laut „alarabiya.net“ kürzlich verlauten, dass jeder, der aufgrund seiner AIDS-Erkrankung stirbt, ein Märtyrer des Islam sei... Der Dozent für Gesundheit an der Al-Azhar Universität in Ägypten, Dr. Ahmad Raja'i, soll sich so geäußert haben, dass die arabischen Länder die niedrigste Quote an AIDS-Erkrankten weltweit hätten. Die arabischen Länder ständen allerdings weltweit an zweiter Stelle in Bezug auf die Ausbreitung der AIDS-Infektion.

Kommentar: Nach dem Zeugnis zahlreicher überlieferter Aussprüche hat der Prophet des Islam, Muhammad, bestimmte Gruppen von Menschen benannt, die nach islamischer Auffassung als Märtyrer sterben. Dazu gehörten z. B. diejenigen, die von einer Mauer erschlagen werden, die an Cholera sterben, die im Wasser untergehen, die verbrannt werden oder die drei Kinder im Krieg verlieren. Besondere Ehre soll dem im Wasser Untergegangenen zuteil werden. Während Engel die Seelen der Verstorbenen versammeln, versammelt Allah selbst die Seelen der Ertrunkenen.

Die häufigste Übertragungsmöglichkeit für Aids ist beim ungeschützten vaginalen und analen Geschlechtsverkehr mit einem infizierten Partner. Muss ein Muslim, wenn er an Aids erkrankt, dann nicht Ehebruch begehen, um an Aids zu erkranken? Ehebruch ist aber im Islam verboten. Wieso ist ein Muslim, der an Aids erkrankt, dann ein Märtyrer? (Quelle)



Fatwa zu der Frage: Wie müssen Muslime mit Christen umgehen?     Top

Frage: Wer siegen will, soll sich Christen und andere Gottlose nicht als Freunde nehmen (dies ist ein Hinweis auf Sure 5, 51). Wie sollen wir (Muslime) mit Christen umgehen, die sich in muslimischen Ländern befinden?

Antwort: Christen können in zwei Gruppen eingeordnet werden:

1. Die erste Gruppe sind Christen, die (bestimmte) muslimische Länder nicht betreten dürfen. Es ist unnötig, die relevanten Vorschriften zu erwähnen. Diese Länder befinden sich auf der Arabischen Halbinsel. Auf der Arabischen Halbinsel dürfen sich weder Juden noch Christen befinden, d. h. in den (Ländern, die sich dort befinden) zwischen al-Busra (dem Irak), wie einige meinen, Jordanien und Adnan (dem Jemen). Diese (Länder) sind ein Tabu für Juden und Christen. Falls es nötig ist, dass sich ein Christ in einem dieser Länder aufhält, wird er eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis bekommen, genau wie Umar (der dritte Nachfolger und Kalif Muhammads) es gehandhabt hat.

2. Die Gruppe der Christen, die sich außerhalb der Arabischen Insel befindet, kann man in drei Untergruppen aufteilen:

Die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befindlichen Christen, die einen Friedensvertrag (quasi Waffenstillstand) mit Muslimen geschlossen haben und daher Schutzbefohlene sind.

Der Schutzbefohlene ist derjenige, der in al-Shaam (also Syrien, Jordanien, Libanon, Palästina und evt. Jemen und Teilen Saudi-Arabiens) oder Ägypten geboren ist (also derjenige, der in diesen Ländern seine Heimat hat) ... Er muss Tribut an Muslime zahlen und ist erniedrigt ... In muslimischen Ländern müssen diese festgesetzten Regeln eingehalten werden. z. B.:

Sie (die Nichtmuslime) dürfen weder muslimische Vornamen noch Nachnahmen haben.

Die Häuser der Christen dürfen nicht höher als die Häuser der Muslime sein. Ein Christ darf nicht ein dreistöckiges Haus bauen, wenn sein muslimischer Nachbar ein zweistöckiges Haus besitzt.

Ein Muslim darf die Christen nicht grüßen (d. h., er darf nicht mit der Begrüßung beginnen, sondern muss warten, bis er von ihnen begrüßt wird).

Auf Wegen müssen die Juden und Christen abgedrängt werden (nach Muhammads Vorschriften müssen Muslime auf Wegen so gehen, dass für Juden und Christen kaum einen Durchgang gelassen wird), weil Muslime das Vorrecht (d.h. mehr Recht auf die Benutzung von Straßen) auf Straßen haben.

Die Christen müssen Kleider tragen, die zeigen, dass sie erniedrigte Schutzbefohlene sind. Selbst ein Kind muss leicht als schutzbefohlenes Christenkind erkennbar sein. Deshalb müssen die Christen bestimmte Gürtel und Kleider tragen.

Die Muslime dürfen die Christen nicht ehren, wie man einen Muslim ehrt. (Quelle)



Fatwa über den Posten des Präsidentenamtes
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Frage: Darf eine Frau Staatspräsidentin werden?

Antwort: Frauen dürfen keine Präsidentinnen werden. Eine Frau kann kein Staatsoberhaupt werden, weil einer der Verantwortungsbereiche eines muslimischen Präsidenten sei, Muslime im Gebet anzuleiten. Frauen dürfen nach den Lehren des Islam nicht Vorbeterinnen sein. (Quelle)

Siehe auch: Fatwa über führende Positionen von Frauen aus islamischer Sicht (Der Islam verbietet Frauen führende Positionen)



Fatwa über das Recht, sich selbst zu rächen
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Frage: Wer darf nach Allahs Aussage wiedervergelten und sich rächen? In Sure 5, 45 geht es ja um die vorgeschriebene Vergeltung Verletzter. Darf man die Strafe als Verwundeter selbst übernehmen?

Antwort: Die Verwundungen, die auf dieselbe Art wiederzuvergelten sind, sind diejenigen, die bis zu den Knochen reichen, z. B. ein Stich ins Bein, in den Oberschenkel, in die Schulter, in den Rücken ... . In diesem Fall darf der Verletzte sich selbst rächen. Er muss im Verborgenen bleiben und muss darauf achten, sich dadurch nicht selbst in Gefahr zu bringen. Die Spitze des Messerklinge wird auf den Kopf (des zu Bestrafenden) gestellt und (mit Hilfe eines Hammers) hineingestoßen. Das gleiche kann mit dem Oberschenkel und Bein durchgeführt werden."

Anmerkung: Bei Totschlag und Körperverletzung sieht die Scharia Vergeltung vor, auf die die betroffene Familie auch zugunsten von Blutgeld verzichten kann. Verzichtet sie nicht, soll dem Schuldigen unter Aufsicht des Richters genau dieselbe Verletzung zugefügt werden, die er selbst bei seinem Opfer verursachte. Bei Totschlag kann ein direkter männlicher Nachfahre des Toten die Tötung des Täters verlangen. (Quelle)



Fatwa über Make-up für Muslimas
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Frage: Wie ist es aus islamischer Sicht zu beurteilen, wenn eine Muslima sich verschleiert, aber auch schminkt? Sind ihr Beten und Fasten gültig?

Antwort: Die Verschleierung ist eine vorgeschriebene Pflicht. Er (der Schleier) muss den ganzen Körper bedecken und darf nicht durchsichtig sein. Das Gesicht darf unverschleiert bleiben, wenn es nicht hübsch und anziehend ist. Ansonsten muss das Gesicht ebenfalls verschleiert werden. Die Hände dürfen unverschleiert bleiben ... . Das Gesicht darf nicht geschminkt werden. (Quelle)



Fatwa über die Gehorsamspflicht der Ehefrau zum ehelichen Verkehr
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Frage: Oft möchte mein Ehemann mit mir ehelich verkehren, aber ich weigere mich, weil ich psyschich oder physisch nicht in der entsprechenden Verfassung bin. Wie soll ich mich verhalten, was ist richtig?

Antwort: Der Islam hat die Tatsache berücksichtigt, dass der Mann aus angeborenen wie sozialen Gründen derjenige ist, der nach Sex verlangt, nach der Frau wird verlangt. Der Mann hat mehr Verlangen nach Sex als die Frau und er hat weniger Geduld darin, keinen Verkehr zu haben, als sie ... . Deshalb muss die Frau ihrem Ehemann gehorchen, wenn er mit ihr verkehren möchte. Sie darf nicht zögern, sondern hat ihm sofort zu gehorchen. (Quelle)

Siehe auch: Fatawa zu sexuellem Umgang mit mehreren Frauen gleichzeitig (Der sexuelle Umgang mit zwei Frauen gleichzeitig ist nicht erlaubt.)



Fatwa über gemeinsames Feiern von Männern und Frauen im Islam
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Frage: Dürfen muslimische Männer und Frauen zusammen feiern?

Antwort: Jeder Mensch, der auch nur das Geringste an Ehrengefühl besitzt, scheut sich vor solchem Verhalten. Wie könnten Muslime so etwas tun? Wo bleibt die arabische Ehre? Wo bleibt die muslimische Ehre? Jede Religion verbietet solche Verhältnisse. (Quelle)



Fatwa über das Fußballspielen     Top

Frage: Ist das Fußballspielen nach islamischem Recht erlaubt?

Antwort des ehemaligen offiziellen Rechtsgutachters Saudi-Arabiens, Scheich Muhammad bin Ibrahim: Das Fußballspiel ist immer mit Frevel verbunden, infolgedessen muss es verboten werden.

Antwort von Scheich Hamoud at-Tuaijri: Das Fußballspielen wird lediglich von den Geistlosen unserer Zeit ausgeübt. „Es ist die Nachahmung der Feinde Allahs.“ Es fällt unter das Unerwünschte, das verboten werden muss, weil es eine Nachahmung der Ausländer ist.

Antwort in Form einer Fatwa der arabischen Zeitung „Al-Watan“: „Ihr (Moslems) dürft Fußball spielen, jedoch ohne die vier Linien auf dem Fußballplatz, weil diese Linien ursprünglich von Gottlosen und dem internationalen Gesetz entworfen wurden. Ihr dürft Fußball spielen, wenn ihr die Sprüche der Gottlosen und Polytheisten nicht benutzt, zum Beispiel Out, Ecke, Foul, und ähnliche. Wer diese Ausdrücke verwendet, wird gezüchtigt und aus dem Spiel entfernt. Wenn einem Spieler eine Hand oder Bein während des Spielens gebrochen wird, darf das Spiel nicht vorübergehend gestoppt werden. Demjenigen, der diese Verletzung verursacht hat, darf nicht die gelbe oder rote Karte gezeigt werden. Diese Ereignis darf nicht „Foul genannt werden. Der Verletzte muss sein Recht (gegen den Verursacher der Verletzung) gemäß des islamischen Gesetzes (Schari'a) einfordern. (Anm.: Nach dem islamischen Gesetz muss eine Verletzung mit derselben Art von Verletzung gesühnt oder Geld bezahlt werden.). Ihr müsst andere Zahlen als diejenigen der Juden, Christen und der verfluchten Amerikaner nehmen. D. h. ihr dürft nicht 11 Spieler in einer Mannschaft haben, sondern entweder weniger oder mehr als diese. Ihr dürft keinen Schiedsrichter haben. Nach der Abschaffung von „Foul, „Ecke, u.s.w. braucht man keinen Schiedsrichter mehr. Einen Schiedsrichter zu haben ist Nachahmung der Juden, Christen und Gottlosen. (Quelle)



Fatwa über das Scheidungsrecht von Frauen im Islam     Top

Frage: Eine geschiedene Frau möchte nach den schrecklichen Erfahrungen ihrer letzten Ehe wissen, ob sie sich nach erneuter Heirat für den Fall eines erneuten schlechten Verlaufs der Ehe von dem neuen Mann scheiden lassen dürfe.

Antwort: Das islamische Gesetz verlieh lediglich dem Ehemann das Scheidungsrecht, weil dieser für die Finanzierung seiner Familie zuständig ist. Die Gerechtigkeit verlangt, dass das Scheidungsrecht allein dem Ehemann zusteht. Er muss seiner Ehefrau Mu'akhar (eine Geldsumme als Entschädigung nach der Scheidung) auszahlen. Deshalb macht er sich viele Gedanken, ob er seine Frau verstoßen soll oder nicht. Wenn die Frau jedoch das Scheidungsrecht hätte, würde sie dieses missbrauchen, weil sie ihrem Ehemann kein Mu'akhar zahlen muss. Es muss auch bedacht werden, dass die Frau, egal wie kultiviert oder weise sie sein mag, ein Wesen bleibt, das oft von seinen Emotionen und nicht von seiner Rationalität beherrscht wird. Die Frau besitzt nicht so viel Geduld und Weisheit wie ein Mann. Infolge dessen würde sie beim Verfügen über das Scheidungsrecht dieses missbrauchen. Es ist bedauerlich, dass einige Männer sich wie Frauen von ihrer Umgebung beeinflussen lassen. So werden diese schnell zornig und benutzen das Scheidungsrecht unüberlegt. (Quelle)

Siehe auch: Fatwa zur Verstoßung der Ehefrau wegen Geldverschwendung



Fatwa über das Tragen von Kleidung des anderen Geschlechts     Top

Frage: Ein Muslim soll die Aussage Muhammads in der Überlieferung gelesen haben, in der der Prophet Frauen und Männern verbiete, die Kleider des anderen Geschlechts zu tragen. Dieser Muslim fragt, ob Muslimas Hosen und Hemden tragen dürften, da diese Kleidungsstücke dem männlichen Geschlecht gehören.

Antwort: Ich kenne die Aussage des Propheten Allahs. Er verflucht die Frauen, die männliche Kleidungsstücke tragen und die Männer, die weibliche Kleidungsstücke tragen. Diese Regel kann man auf Hosen, Hemden, Jeans, usw. übertragen. Muslimas dürfen diese Kleidungsstücke nicht tragen, selbst wenn sie sich nur unter Frauen befinden ... . Eine Muslima darf nur eine Hose oder ein Hemd tragen, wenn sie mit ihrem Ehemann alleine ist. (Quelle)



118 Unterschriften gegen Fahrerlaubnis für Frauen in Saudi-Arabien
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Prominente Politiker, Staatsleute, Richter, Scheichs und Akademiker protestierten gegen die Fahrerlaubnis für Frauen in ihrem Land.
  • Obwohl es muslimische Frauen gibt, die mit Gesichtsverschleierung Auto fahren, bedeutet das Autofahren in der Regel, dass die Frau ihre Gesichtsverschleierung oder ihr Kopftuch aus Sicherheitsgründe in unserem Land ablegen muss.
  • Wenn eine Frau Auto fährt, bedeutet dies automatisch, dass die Frau ihre Wohnung oft verlassen wird. Dies führt zu Frevel und Sünden.
  • Eine Frau, die Auto fahren möchte, muss ein Passfoto auf ihren Fahrzeugpapieren vorweisen. Das bedeutet automatisch, dass sie sich fotografieren lassen muss. Dies führt dazu, dass fremde Männer ihr Foto sehen können. Die Folge davon sind mehr Vergewaltigungen, Nötigungen und vieles mehr.
  • Es gibt keinen einzigen muslimischen Geistlichen in Saudi-Arabien, der für eine Fahrerlaubnis für Frauen wäre. Diejenigen, die dieses Recht unterstützen, wollen den Islam zerstören. Diese Unterstützer sind Teil einer schmutzigen Intrige gegen den Islam.
(Quelle)



Fatwa: Islam befürwortet öffentliche Auspeitschung als Abschreckung
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Frage: Darf ein Mann, der zu einer Frau unsittliche Dinge sagt, nach islamischem Recht (Schari'a) in der Öffentlichkeit ausgepeitscht werden?

Antwort: Der Islam befürwortet die Auspeitschung solcher Menschen in der Öffentlichkeit, er bevorzugt diese Strafe. Die öffentliche Auspeitschung erfüllt den Effekt der Abschreckung mehr als eine Gefängnisstrafe; selbst wenn solche Menschen für mehr als ein Jahr im Gefängnis bleiben würden. (Quelle)



Fatwa: Darf der Name Allahs überall erwähnt werden?     Top

Frage: Gibt es Orte, an denen man den Namen Allahs nicht erwähnen darf?

Antwort: Ein Muslim muss Allahs Namen überall erwähnen, außer im Badezimmer und auf der Toilette, denn das sind unreine Orte, an denen man seine privaten Körperregionen (arab. 'aura) enthüllt. Die Engel hassen diese Orte.