Inhaltsverzeichnis Was sind Fatwas? Fatwa über die Bestrafung für Muslime, die sich vom Islam abwenden Fatwa zu der Frage, ob Kirchen unter muslimischer Herrschaft existieren dürfen Fatwa zum Thema Strafe für Homosexualität Fatwa zu den Aussagen Muhammads über Polytheisten (Vielgötterei) auf der Arabischen Halbinsel Fatwa zu häufigem Schlagen der Ehefrauen Fatwa zur Strafe für Beschimpfungen Muhammads Fatwa zu der Frage, ob Juden und Christen aus muslimischer Sicht als Ungläubige gelten Fatwa zu der Frage, ob eine Ehefrau einen falschen Schwur leisten darf, um ihre Ehe zu retten Fatwa zu der Frage, ob Lügen unter bestimmten Umständen erlaubt sind Fatwa zur Beurteilung einer Heirat in einem fremden Land, während gleichzeitig die heimliche Absicht zu einer späteren Scheidung besteht Fatwa über die Frage, ob ein Muslim seine Frau zur Verschleierung zwingen darf Fatwa zu der Frage, ob das Beten ungültig wird, wenn ein Hase vor einem Betenden vorbei läuft Fatwa zu der Frage der Rotation der Erde Fatwa über die Frage nach dem Sorgerecht für Kinder in konfessionellen Mischehen Fatwa über die Länge einer Schwangerschaft Fatwa über das Betreten des Badezimmers Fatwa über die Bestrafung von Konvertiten Fatwa über die Frage, wie ein Autofahrer sich verhalten muss, wenn ein Fußgänger sich ihm in den Weg stellt Fatwa zur Tötung von Hunden Fatwa über den ehelichen Verkehr während des Fastenmonats Ramadan Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen Fatwa über die Mädchenbeschneidung Fatwa zur Vernachlässigung des Gebets Fatwa zum Stillen von Erwachsenen Fatwa zu an AIDS verstorbenen Muslimen Fatwa zu der Frage: Wie müssen Muslime mit Christen umgehen? Fatwa über den Posten des Präsidentenamtes Fatwa über das Recht, sich selbst zu rächen Fatwa über Make-up für Muslimas Fatwa über die Gehorsamspflicht der Ehefrau zum ehelichen Verkehr Fatwa über gemeinsames Feiern von Männern und Frauen im Islam Fatwa über das Fußballspielen Fatwa über das Scheidungsrecht von Frauen im Islam Fatwa über das Tragen von Kleidung des anderen Geschlechts 118 Unterschriften gegen Fahrerlaubnis für Frauen in Saudi-Arabien Fatwa: Islam befürwortet öffentliche Auspeitschung als Abschreckung Fatwa: Darf der Name Allahs überall erwähnt werden? Was sind Fatwas? Top Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa? Hier ein Auszug aus Dr. Christine Schirrmachers Artikel „Was ist eine Fatwa“: Der Erteiler eines solchen Rechtsgutachtens ist der Mufti. Muftis besaßen in der Geschichte teilweise große Autorität, obwohl ihre Auskünfte im sunnitischen Islam keinerlei Rechtsverbindlichkeit besitzen. Diese im Grunde private Meinungsäußerung eines Gelehrten, die natürlich durch seine Bekanntheit, sein Ansehen oder ein von ihm bekleidetes Amt zusätzliches Gewicht erhalten kann, ist also für niemand verpflichtend. Niemand, der eine solche Auskunft begehrt hat (die heute vielfach auch im Internet online abgefragt werden kann), muß der betreffenden Antwort Folge leisten. Er kann jederzeit von anderer Stelle eine anderslautende Fatwa anfordern und sich nach dieser zweiten Auskunft oder nach keiner der beiden in seiner Handlungsweise ausrichten. Im schiitischen Islam allerdings sind Fatwas rechtsverbindlich; man muß ihnen Folge leisten. Daher hatte die Ende der 1980er Jahre erlassene Fatwa Ayatollah Khomeinis - vom höchsten schiitischen Gelehrten, Khomeini, verkündet, gegen den in Großbritannien geborenen muslimischen Schriftsteller Salman Rushdie gesetzesähnlichen Charakter. Hier ein paar Schmankerl. Wenn es nicht bitterer Ernst wäre, könnte man über so viel Unsinn wirklich nur lachen. Fatwa über die Bestrafung für Muslime, die sich vom Islam abwenden Top Alle muslimischen Rechtsschulen fordern die Hinrichtung
Von Dr. Yussuf al-Qaradawi Frage: „Ein Muslim ist vom Islam abgefallen. Ein Bekannter, der davon erfahren hat, hat den Abgefallenen getötet, obwohl der Getötete zuvor nur mit seinem Freund darüber gesprochen hatte. Die Frage ist: Muss ein Abgefallener vom Islam mit dem Tod bestraft werden?“ Antwort: „Der Abfall vom Islam ist die größte Gefährdung der islamischen Gemeinschaft. Deshalb ist die größte Intrige der Feinde des Islam die, den Abfall vom Islam zu veranlassen, sei es durch Gewalt, Waffen, Listigkeit oder andere Mittel wie dies in Sure 2;217 steht.“ „Die muslimische Gesellschaft ist verpflichtet, alle Formen des Abfalls zu bekämpfen, dies wurde von den Nachfolgern Muhammads so durchgeführt. So handelten z. B. Abu Bakr und die Gefährten des Propheten. Diese kämpften gegen diejenigen, die vom Islam abfielen und die an falsche Propheten glaubten.“ „Es ist äußerst gefährlich, wenn der Abfall vom Islam sich in der muslimischen Gesellschaft verbreitet, ohne dass dagegen gekämpft wird. Deshalb muss der Abgefallene bestraft werden. Alle vier Rechtsschulen des Islam sind sich einig, dass der Abgefallene hingerichtet werden muss.“ „Es gibt zwei Sorten von Abgefallenen. Die schlimmste Sorte von Abgefallenen sind die, die zum Abfall vom Islam aufrufen. Diese Sorte ist in Sure 5,33* aufgelistet. Diese Menschen gehören zu denjenigen, die gegen den Islam kämpfen. Der Kampf gegen den Islam hat verschiedene Formen, wie von Ibn Taimiya erklärt wird. So gibt es den Kampf mit der Hand und den Kampf mit der Zunge. Der Kampf mit der Zunge kann schlimmer als der Kampf mit der Hand sein. Deshalb hat Muhammad diejenigen getötet, die gegen ihn (Muhammad) mit der Zunge gekämpft haben, während er einige, die gegen ihn mit der Hand gekämpft haben, am Leben ließ. Der Stift (das Schreiben) ist Ausdruck der Zunge.“ *Sure 5,33: Der Lohn derer, die gegen Allah und seinen Gesandten Krieg führen und (überall) im Land eifrig auf Unheil bedacht sind (? yas`auna fie l-ardi fasaadan), soll darin bestehen, daß sie umgebracht oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen wechselweise (rechts und links) Hand und Fuß abgehauen wird, oder daß sie des Landes verwiesen werden. Das kommt ihnen als Schande im Diesseits zu. Und im Jenseits haben sie (überdies) eine gewaltige Strafe zu erwarten. „Es wird manchmal behauptet, Muhammad habe die Abgefallenen nicht getötet. Jedoch widerspricht der „Gelehrte des Islam" (arab. Sheich al-Islam) Ibn Taimiya dieser Behauptung.“ (Quelle) - Quelle: Islamische SeiteSiehe auch: Fatwa über die Bestrafung von Konvertiten Fatwa über die Strafe für vom Islam Abgefallene Fatwa über die Hinrichtung für vom Islam abgefallene Menschen (Tötung des „Abgefallenen“ ist eine „Bewahrung“ der Menschenrechte) Fatwa zu der Frage, ob Kirchen unter muslimischer Herrschaft existieren dürfen Top Frage: Dürfen Kirchen in Ländern unter muslimischer Herrschaft gebaut oder wieder aufgebaut werden? Antwort: „Eine so
genannte
Sauma'a (eine Stätte für ein liturgisches Gebet) ist ein
Gebäude, in dem nur ein Christ oder ein Jude beten kann. Falls
dies zerstört wird, darf es nicht wieder erbaut werden. Man wird
ihm (dem Juden oder Christen) sagen müssen: „Du darfst in
deiner Wohnung beten. Du darfst dein Gebetshaus nicht wieder aufbauen
oder es restaurieren. Lass die Finger davon.“ Dasselbe gilt für
Kirchen der Christen, in denen sie sich versammeln und beten. Wenn
die Kirchen zerstört werden, dürfen sie nicht wieder
aufgebaut oder restauriert werden, sondern sie werden restlos
entfernt. Es sollen danach keine Spuren mehr vorhanden sein. Ebenso
dürfen Christen in einem muslimischen Land keine neue Kirche
erbauen. Dies gilt für Christen, die sich als Schutzbefohlene (in einem
muslimischen Land) befinden.“ (Quelle)
Fatwa zum Thema Strafe für Homosexualität Top Frage: Sieht der Koran eine Bestrafung für Homosexualität vor? Antwort:
Die islamischen Rechtsschulen sind
sich bezüglich der Bestrafung der Homosexualität nicht einig.
Einige unterscheiden bei der Bestrafung zwischen einem verheirateten
und unverheirateten Homosexuellen. Andere schreiben vor, Homosexuelle
von einem hoch gelegenen Ort hinunter zu stoßen, genauso wie
Allah es mit dem Volk Lots getan hat. Andere Gelehrte schreiben vor,
Homosexuelle zu verbrennen. Wir können von diesen Strafen
diejenigen einsetzen, die zu unserer Zeit am besten passen." (Quelle)
Andere Religionen
außer dem Islam sind auf der Arabischen Halbinsel nicht erlaubt!
Frage: Was meint Muhammad mit der Aussage: „Vertreibt die Polytheisten von der Arabischen Halbinsel“? Antwort:
„Allahs Prophet erlaubte den
Ungläubigen, zu ihm zu kommen und mit ihm zu sprechen; dazu
erlaubte er ihnen, dorthin zu kommen (d. h. auf die Arabische Halbinsel
zu reisen), um den Koran zu hören. Deshalb bedeutet (Muhammads
Aussage) „Vertreibt sie von der Arabischen Halbinsel“ ein Verbot
für sie, dort zu leben. D. h. diese (die Nicht-Muslime)
dürfen auf die Arabische Halbinsel einreisen, um etwas zu
erledigen, müssen aber danach (in ihre Heimatländer)
zurückkehren. Muhammad sagte: „Ich sperre keine Botschafter ein.“
D. h. er verhandelte mit ihnen und ließ sie schließlich in
ihre Heimatländer zurückkehren.“ „Diese Aussage
Muhammads bedeutet, dass sich keine
zwei Religionen auf der Arabischen Halbinsel befinden dürfen.
Während der Zeit Muhammads und unter der Herrschaft von Umar (dem
zweiten Nachfolger Muhammads) haben sich dort jedoch Polytheisten und
Ungläubige aufgehalten. Umar begann, die Juden von der Arabischen
Halbinsel zu vertreiben. Die Aussagen Muhammads: „Vertreibt die Juden
und Christen von der Arabischen Halbinsel“ und „Es dürfen nicht
zwei Religionen auf der Arabischen Halbinsel gemeinsam existieren“
bedeuten, dass keine andere Religion außer dem Islam dort bekannt
werden darf. D. h. es dürfen dort keine Kirchen gebaut werden.
Ebenfalls dürfen keine Synagogen für Juden gebaut werden.
Jeder Staat der Länder der Arabischen Halbinsel muss Kirchen und
Synagogen verbieten, falls er dazu in der Lage ist. Dies ist die
Aufgabe der Machthaber, nicht der einzelnen Bürger.“ (Quelle) Fatwa zu häufigem Schlagen der Ehefrauen Top Frage: Wie ist häufiges Schlagen der Ehefrau islamisch zu bewerten? Antwort:
„Allahs Prophet beschrieb
diejenigen, die ihre Ehefrauen schlagen als „nicht die Besten unter
euch“. Allah sagte: „Geht gut mit ihnen um“ (Sure 4,19). Die Ehefrau
ohne Grund zu schlagen oder sie übertrieben zu schlagen,
gehört nicht zum guten Umgang. Selbst wenn etwas zwischen dem
Ehemann und der Ehefrau steht, soll der Ehemann sie mit guten Worten,
guter Behandlung, dem Verlassen oder Ermahnung und Erinnerung
behandeln. Das Schlagen ist das letzte Mittel gegen die Ehefrau.“ Siehe auch: Fatwa über die
körperliche Züchtigung von Frauen (Warum lassen sich muslimische Frauen so
etwas gefallen?)
Frage: Welche Bestrafung sieht das islamische Gesetz für die Beleidigung Muhammads vor? Antwort:
In einem Videointerview mit dem
ägyptischen Geistlichen Abu Bakr al-Hanbaly erklärt dieser
die Strafe für die Beschimpfung oder Beleidigung Muhammads. Er
sagte etwa: „Die muslimischen Schriftgelehrten sind sich immer
darüber einig gewesen, dass jemand, der den Propheten Muhammad
beschimpft, beleidigt, degradiert oder seine Religion in irgendeiner
Weise schlecht macht, getötet werden muss ... Wenn er Buße
tut und Reue zeigt, wird zwar seine Reue von Allah angenommen, er wird
jedoch trotzdem getötet. Ihm darf keine Besinnungszeit verliehen
werden: er wird getötet, ganz unabhängig davon, ob er seine
Tat bereut und Buße tut oder nicht.“ (Quelle)
Frage:
Gelten Juden und Christen im Islam als
Ungläubige?
Antwort:
Das Wort „ungläubig“
beinhaltet mehrere Bedeutungen. Manchmal bedeutet es „Atheist“, d. h.
es wird eine Person damit bezeichnet, die weder an Allah noch an den
Gerichtstag glaubt. Dies gilt nicht für Juden und Christen. Juden
und Christen gelten als Ungläubige, weil sie nicht an die
Botschaft Muhammads glauben. Jeder, der nicht an die Botschaft
Muhammads glaubt, ist ungläubig. (Quelle)
Frage:
Darf eine Muslima einen falschen Schwur leisten,
um ihren
Ehemann zufrieden zu stellen? Ein Ehemann verlangte von seiner Frau,
mit einem Schwur zu bestätigen, dass sie mit keinem anderen Mann
außer ihm vor oder während ihrer Ehe verbunden war.
Antwort:
Der Islam verbietet das
Lügen, denn es verursacht Schaden gegen den Einzelnen, die Familie
und die Gesellschaft. Der Islam erlaubt in Sonderfällen, gegen
dieses Prinzip zu verstoßen, wie wir in einem vorigen
Rechtsgutachten erklärt haben. Diese Ausnahme gilt in
Sonderfällen und in bestimmtem Maß. Dieser Sachverhalt wurde
in der prophetischen Überlieferung bei Sahih Muslim (einem
Überlieferer) erwähnt. Umm Kulthum (eine der Töchter des
Propheten) sagte: „Der Prophet hat das Lügen lediglich in drei
Fällen erlaubt: ... Um Menschen miteinander zu versöhnen, ...
im Krieg und wenn der Mann mit seiner Frau spricht und die Frau mit
ihrem Ehemann ... Es ist nicht weise, dass die Ehefrau ihrem Ehemann
von der Vergangenheit ihres Gefühlslebens erzählt, was in
Vergessenheit geraten ist. Falls sie dies tut, zerstört sie ihr
Eheleben wegen der (sie) bindenden „Ehrlichkeit“... Was ich hier
betone, ist, dass die Ehefrau, wenn sie ihr Ehemann auf diese Weise
unter Druck setzt, einen falschen Schwur leisten darf, um die Ehe zu
retten ... Das Gleiche gilt, wenn der Ehemann sie fragt, ob sie ihn
liebt oder nicht und verlangt, darauf einen Schwur zu leisten (um die
Richtigkeit ihrer Antwort zu bestätigen). In diesem Fall darf sie
einen falschen Schwur leisten. Danach muss sie Allah um Vergebung
bitten ... Umar Ibn al-Khattab (der zweite Kalif nach Muhammad) fragte
die Ehefrau Abi Uthra ad-Du'lis: „Sagst du tatsächlich, dass du
deinen Ehemann hasst?“ Sie antwortete: „Er hat mich bei Allah gebeten
einen Schwur auf die Liebe zu leisten. Soll ich lügen, o
Führer der Gläubigen?“ Er [Umar] sagte: „Ja, lüge! Wenn
eine von euch (Frauen) einen von uns (Männern) nicht liebt, soll
das nicht mitgeteilt werden. Die wenigsten Ehepaare basieren auf Liebe.
Vielmehr leben die Menschen zusammen, basierend auf dem Islam und der
Verwandtschaft.“ Ich schwöre, dass dies eine der herausragenden
Eigenschaften von Umar war. Er war nicht nur ein Staatslenker, sondern
auch ein weiser Erzieher, Schriftgelehrter und Rechtsgutachter. (Quelle) Fatwa zu der Frage, ob Lügen unter bestimmten Umständen erlaubt sind Top Frage: Manchmal erzähle ich meiner Mutter, dass mein Mann sie sehr mag und er Gutes über sie erzählt. Ich tue dies, obwohl das gar nicht unbedingt der Fall ist. Das gleiche mache ich umgekehrt auch mit meinem Mann. Es ist nur meine Absicht dabei, die beiden miteinander zu versöhnen, weil sie sich sehr miteinander gestritten haben. Darüber hinaus erzähle ich meiner Mutter, dass mein Mann mir Dinge schenkt und er mich gut behandelt, obwohl das ebenfalls nicht unbedingt der Wahrheit entspricht. Das tue ich aus oben genannter Absicht. Gelte ich damit als Lügnerin? Antwort: Das
ist erlaubt. Das Ziel
Ihres Handelns ist die Versöhnung zwischen zwei Menschen. Deshalb
ist die Lüge erlaubt, wenn dabei niemand zu Schaden kommt und so
lange die Sache Sie allein betrifft. Allah möge Sie dafür
reich belohnen. (Quelle) Siehe auch: Fatwa
über die Lüge (Lügen ist in Ausnahmesituationen erlaubt)
Fatwa zur Beurteilung einer Heirat in einem fremden Land, während gleichzeitig die heimliche Absicht zu einer späteren Scheidung besteht Top Frage: Ist es einem Muslimen erlaubt, in einem fremden Land zu heiraten, obwohl von vornherein die Absicht besteht, sich von seiner Frau zu einem späteren Zeitpunkt wieder scheiden zu lassen? Antwort: Wenn ein Student oder ein
Angestellter im Ausland
heiratet und dabei von vorneherein die Absicht hat, sich von seiner
Frau zu einem späteren Zeitpunkt wieder scheiden zu lassen - z. B.
nach dem Ende seines Studiums oder nach Ablauf seines Arbeitsvertrags,
ist das islamisch erlaubt. Entscheidend ist dabei, dass die Absicht
der zukünftigen Scheidung nur dem Ehemann und Allah bekannt ist. (Quelle) Siehe auch:
Fatwa über die Frage, ob ein Muslim seine Frau zur Verschleierung zwingen darf Top Frage: Darf ein muslimischer Mann seiner Frau vorschreiben, den Schleier zu tragen? Antwort:
Allah sagt: „Und sprich zu den
gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre
Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen, bis
auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um
ihre Kleidungsausschnitte schlagen.“ (Sure 24,31) ... In einem anderen
Koranvers sagt Allah: „O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen
Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre
Übergewänder reichlich über sich ziehen.“ (Sure 33,59).
Aischa (eine der Frauen Muhammads) sagte: „Asma, die Tochter von Abu
Bakr, besuchte Allahs Propheten. Sie hatte dünne Kleidung an.
Allahs Prophet wandte sich ab von ihr und sagte zu ihr: „Oh Asma, wenn
die Frau ihre Periode bekommt, darf nichts mehr von ihr zu sehen sein
außer diesen Körperteilen“; er zeigte auf sein Hände
und sein Gesicht.“ ... Anhand solcher Lehren ist klar, dass Frauen sich
verschleiern müssen. Die meisten Gelehrten des Islam sind sich
darüber einig, dass Frauen ihren ganzen Körper außer
den Händen und dem Gesicht verschleiern müssen ... Die
Mehrheit der islamischen Rechtsschulen betrachtet eine Frau, die sich
nicht verschleiert, als Sünderin ... Sowohl der Ehemann als auch
der Vater, Bruder oder der Sohn einer Frau haben das Recht, ihre
Angehörige zur Verrichtung der göttlich angeordneten
Pflichten zu zwingen, sei es die Anbetung Gottes, gute Werke oder ihre
Bekleidung. Diese Lehre ist in Allahs Aussage begründet: „Die
Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die
einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem
Vermögen hingeben.“ (Sure 4,34). Allah sagt ebenfalls: „Doch die
Männer stehen eine Stufe über ihnen (den Frauen).“ (Sure
2,228). Außerdem sagt Allah: „Und fordere die deinen zum Gebet
auf und sei selbst darin ausdauernd.“ (Sure 20,132). Der Ehemann hat
die Pflicht, seine Frau zur Verschleierung zu zwingen. Er muss dies
tun, ansonsten gilt er genau wie sie als Sünder... Falls seine
Ehefrau nicht auf ihn angemessen reagiert, muss er sie in der Abfolge,
wie im Koran vorgeschrieben, züchtigen: „Und jene, deren
Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im
Ehebett und schlagt sie!“ (Sure 4,34) .... Falls die Ehefrau ihren
Ehemann bezüglich der Pflichten des Islam nicht gehorcht, muss er
sie züchtigen, indem er sie erstmals ermahnt. Die zweite Stufe der
Züchtigung ist, die Ehefrau im Ehebett zu meiden. Dies
heißt, dass er nicht mehr mit ihr in einem Bett schläft.
Danach (die dritte Stufe der Züchtigung) schlägt er sie, ohne
Spuren an ihrem Körper zu hinterlassen.“ (Quelle) Siehe auch:
Fatwa über die Gesichtsverschleierung von Frauen Fatwa über die Pflicht zur Verschleierung und den Gehorsam der Ehefrau Fatwa zu der Frage, ob das Beten ungültig wird, wenn ein Hase vor einem Betenden vorbei läuft Top Frage: Wird das Beten ungültig, wenn ein Hase vor einem Betenden vorüber läuft? Antwort:
Wenn ein Hase, eine Ziege oder ein
anderes Tier sich vor einem Betenden bewegen, bleibt das Gebet
gültig. Die muslimischen Rechtsgelehrten sind sich darüber
einig, dass nur drei Wesen das Gebet ungültig machen: Eine
erwachsene Frau, (von allem) ein schwarzer Hund und ein Esel.“ Allahs
Prophet, Muhammad, hat gesagt: „Das Beten eines Muslim wird
ungültig, wenn nah vor ihm eine Frau, ein Esel oder ein schwarzer
Hund vorbei gehen.“ Man fragte Allahs Propheten: „Warum ausgerechnet
ein schwarzer Hund; warum nicht ein brauner oder rötlicher?“
Allahs Prophet antwortete: „Der schwarze Hund ist ein Teufel.“ Wenn ein
Mann nah vor einem Betenden vorüber geht, bleibt das Gebet
gültig. Jedoch wird der Verdienst für das Gebet weniger.
Deshalb soll niemand vor einem Betenden vorüber gehen. (Quelle)
Fatwa zu der Frage der Rotation der Erde Top Frage: Wie ist die Frage der Rotation der Erde um die Sonne richtig zu beurteilen? Antwort:
Dies ist eine Sache Allahs, der
das Universum verwaltet. Der Koran sagt, dass die Sonne sich bewegt,
während die Erde still stehen bleibt. Diese Tatsache teilt uns der
Koran offensichtlich mit. Wir glauben der Botschaft des Korans, nicht
das, was Wissenschaftler behaupten. (Quelle) Siehe auch: Fatawa
zur Rotation der Sonne (Zur Form der Sonne soll der prominente
Geistliche Scheich Ibn Bazin einem seiner Bücher im Jahr 1982
geschrieben haben<>: „Die Sonne ist nicht
kugelförmig, sondern kuppelförmig. Sie ist eine Kuppel, die auf Säulen
steht. Sie wird von Engeln getragen.“ Und: „Falls
die Erde sich tatsächlich bewegt (rotiert), würde dies bedeuten, dass
man sein Ziel (durch Bewegung) nie erreichen würde.“)
Fatwa über die Frage nach dem Sorgerecht für Kinder in konfessionellen Mischehen Top Frage: Ich habe eine Christin in der Hoffnung geheiratet, dass sie zum Islam übertreten wird. Das hat sie jedoch bisher nicht getan. Mittlerweile habe ich mit ihr zwei Kinder bekommen: ein 4jähriges Mädchen und einen 2jährigen Sohn. Zu Beginn vereinbarten wir, dass die Kinder als Muslime erzogen werden sollen. Nach nunmehr 6 Jahren Ehe hat sich meine Frau jedoch entschieden, die Kinder christlich zu erziehen. Habe ich Anspruch auf die Kinder? Darf ich die Kinder mitnehmen und mit ihnen zusammen in ein muslimisches Land auswandern? Antwort: Anfangs erwähnten Sie den Ausdruck „eine Christin“. Ein Gottloser darf nicht „Herr“ (Herrin) genannt werden. Der Prophet des Islam sagte: „Nennt keinen Heuchler Herrn. Wenn ihr das tut, ärgert ihr euren Herrn.“ Die Bezeichnung einer Frau als Herrin (arab. sayyida: Herrscherin) ist ein Verstoß gegen Allahs Gesetz (die Shari'a). Die Frau ist eine Beherrschte, der Mann ist der Herrscher. Allahs Prophet sagte auch: „Eure Ehefrauen sind als Diener bei Euch.“ Bezüglich des
Sorgerechts stimmen die
muslimischen Rechtsgelehrten darin überein, dass nur eine
muslimische Person das Sorgerecht haben darf. Infolge dessen darf diese
Christin nicht über das Sorgerecht verfügen, um die Kinder zu
prägen. Allahs Prophet sagte: „Jedes Neugeborene wird in der
muslimischen Natur geboren, seine Eltern machen ihn dann zu einem
Juden, Christen oder Magier.“ Deshalb dürfen Sie als Muslim das
Sorgerecht übernehmen. Sie dürfen Ihre Kinder allein
erziehen, selbst wenn dies bedeuten könnte, mit ihnen zusammen das
Land zu verlassen. (Quelle) Siehe auch:
Fatwa über die Länge einer Schwangerschaft Top Frage:
Wie lange dauert eine
Schwangerschaft?
Antwort: Alle
sunnitischen islamischen Rechtsschulen stimmen darin überein, dass
eine Schwangerschaft über 9 Monate hinausgehen kann. Kommentar:
Aufgrund der Annahme von lange dauernden
Schwangerschaften durch maßgebliche muslimische Autoritäten
der islamischen Frühzeit gibt es in Strafrechtsprozessen nach
Scharia-Ordnung bei Anklage von verwitweten Müttern wegen
mutmaßlichen Ehebruchs die Möglichkeit, sich auf „ruhende“
Schwangerschaften zu berufen (d.h., zu behaupten, dass der
Fötus im Mutterleib z. B. zwei Jahre geruht habe und daher erst
drei Jahre nach dem Tod des Ehemanns geboren worden sei). Auf diese
Weise können Todesurteile vermieden werden (wie etwa in
jüngster Vergangenheit in den nördlichen Bundesstaaten
Nigerias geschehen), da einerseits nicht die Scharia außer Kraft
gesetzt wird, andererseits von der Todesstrafe für Ehebruch
außer Kraft gesetzt werden kann. (Quelle) Fatwa über das Betreten des Badezimmers Top Frage: Die von allen Muslimen zu befolgende Lebensweise des Propheten des Islam, Muhammads, besagt, dass man eine Toilette oder ein Badezimmer mit dem linken Fuß zuerst betreten muss. Zudem muss man den rechten Schuh vor dem linken Schuh anziehen. Wie kann ich das in die Praxis umsetzen, wenn ich die Toilette oder das Badezimmer betreten möchte? Antwort:
Falls sich die Schuhe
außerhalb des Sanitärbereichs befinden, ziehen Sie die
Schuhe nach der Art und Weise des Propheten an (erst den rechten Schuh
und dann den linken anziehen). Danach betreten Sie die Toilette oder
das Badezimmer. Ansonsten (falls die Schuhe sich schon innerhalb des
Sanitärbereichs befinden) betreten Sie ihn zuerst mit dem linken
Fuß. Stellen Sie den linken Fuß auf den Schuh, den sie noch
nicht angezogen haben. Danach ziehen Sie Ihren rechten Fuß in den
Raum hinein und ziehen den rechten Schuh an. Danach ziehen Sie den
linken Schuh an. Auf diese Weise befolgen Sie die Weisungen des
Propheten. (Quelle) Fatwa über die Bestrafung von Konvertiten Top Frage: Die Diskussion über die Strafe für Abfall vom Islam hat sich in der letzten Zeit intensiviert, nachdem einige Muslime (insbesondere in Ägypten), zum Christentum konvertierten. Muslimische Autoritäten aus verschiedenen Ländern haben sich unterschiedlich zu diesem Thema geäußert. Dabei haben sie unterschiedliche Quellen des Islam zitiert. Wie beantworten die vier sunnitischen Rechtsschulen des Islam diese Frage? Antwort:
Die muslimischen Gelehrten sind sich einig darüber, dass eine
Person, die vom Islam abfällt, getötet werden müsse.
Al-Bukhari (die wichtigste Autorität der islamischen
Überlieferung) sagte: „Wer seine Religion (den Islam) ändert,
den tötet.“
Der Anlass dieser Überlieferung ist folgender: Ali (der vierte
Kalif des Islam, regierte 656-661 n. Chr.) hat Abgefallene lebendig
verbrannt. Als Ibn Abbas (ein Cousin Muhammads und eine bedeutende
Autorität für die islamische Überlieferung) davon
erfuhr, sagte er zu Ali: „An deiner Stelle hätte ich sie nicht
lebendig verbrannt, weil Allahs Prophet sagte: „Foltert nicht
mit Allahs Folter (der Verbrennung)“. Ich hätte sie auf andere Weise
getötet, weil Allahs Prophet sagte: „Wer seine
Religion ändert, den tötet.““ Ibn Abbas hat
nicht die Unentbehrlichkeit der Hinrichtung eines Abgefallenen negiert
(verneint), sondern nur die Art und Weise der Tötung, d.h., die
Verbrennung abglehnt. (Quelle) Siehe auch:
Fatwa über die Frage, wie ein Autofahrer sich verhalten muss, wenn ein Fußgänger sich ihm in den Weg stellt Top Frage: Darf ein Autofahrer einen Menschen überfahren, wenn dieser sich absichtlich vor das fahrende Auto stellt? Antwort:
Ein Mensch, der sich absichtlich vor ein fahrendes Auto stellt, darf
vom Fahrer dieses Wagens schuldlos überfahren werden, weil dies
ein bewusster Selbstmord seitens des Fußgängers sei. Der
Fahrer würde in diesem Fall nicht aus Versehen töten, sondern
er könne den Unfall gar nicht vermeiden. Anmerkung:
Am 4.11.2007 soll die ägyptische Polizei im Norden Kairos eine
Frau verhaftet haben. Eine Verwandte der verhafteten Frau, Rida
Schihata, habe sich an der Vorderseite des Polizeiautos festgeklammert,
um die Befreiung ihrer Verwandten zu erzwingen. Der Polizeikommissar
der Einsatzgruppe habe jedoch befohlen, loszufahren. Frau Schihata soll
sich ca. 100 m an dem fahrenden Polizeiauto festgehalten haben, dann
jedoch die Kraft verloren haben, vom Auto gefallen und von dem Fahrer
überfahren worden sein. Er habe nicht angehalten, sondern sei
weitergefahren. (Quelle) Fatwa zur Tötung von Hunden Top Frage: Wie ist folgende Sachlage (aus islamischer Sicht) zu beurteilen: Ein hungriger, durstiger schwarzer Hund kam auf mich zu (um Futter zu bekommen). Ich schlug ihn mit einem Stock so lange, bis er starb. Damals war ich 10 Jahre alt. Antwort:
Falls der Hund ganz
schwarz war, ist es (aus islamischer Sicht) erlaubt ihn zu töten,
weil er ein Teufel ist. In diesem Fall haben Sie keine Sünde
begangen. Wäre der Hund aber nicht ganz schwarz, sondern
besäße auch andere Farben wie weiß oder braun,
dürfte er nicht getötet werden. Sie hätten eine
Sünde begangen und müssten Buße tun. (Quelle) Anmerkung:
Wie krank, verroht, fanatisiert oder gefühllos muss ein 10-jähriges
Kind sein, wenn es einen Hund erschlägt? Fatwa über den ehelichen Verkehr während des Fastenmonats Ramadan Top Frage: Darf es während des Fastenmonats in einer Ehe Verkehr geben? Antwort:
Scheich ash-Shanqiti
betont, dass der Islam den Geschlechtsverkehr während des
Fastenmonats verbiete. Wenn ein Ehemann darauf besteht, mit seiner Frau
zu verkehren, müsse sie ihn mit allen möglichen Mitteln daran
hindern. Wenn Worte ihn nicht zum Einhalt bringen, dürfe die Frau
ihren Ehemann schlagen. „Selbst wenn sie (die Ehefrau) ihn (ihren
Ehemann) auf den Boden wirft, begeht sie damit keinen Fehler. Sie weist
ihn zurecht und hindert ihn (zuerst) mit Argumenten. Falls sie ihn
dadurch nicht von seinem Anliegen (mit ihr zu verkehren) aufhalten
kann, darf sie mit Händen und Füßen auf ihn einwirken.
Einige (muslimische Gelehrte) sagen, sie dürfe ihn dabei nicht
verletzen. Jedoch sagen andere (Rechtsgelehrte), die Ehefrau dürfe
dies tun, selbst wenn er (der Ehemann) dadurch verletzt werde.“ (Quelle) Siehe auch:
Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen Top Frage: Ich bin mit einem Kollegen verheiratet. Auf einmal verlangte er von mir, meine Arbeitstelle aufzugeben und zu Hause zu bleiben, um die Kinder zu erziehen. Meine Arbeitsstelle ermöglicht mir, zu arbeiten und gleichzeitig mich um meine Kinder zu kümmern. Darf ich mich gegen die Entscheidung meines Mannes durchsetzen? Antwort:
Der Ehemann darf
beschließen, dass seine Ehefrau zu Hause bleibt. Er muss sie
jedoch finanzieren und gut behandeln. Allah hat den Muslimas befohlen,
zu Hause zu bleiben (Sure 33,33). Die Frau darf ihre Wohnung nur mit
Erlaubnis ihres Ehemannes verlassen. Falls sie sich ohne notwendigen
Grund dem widersetzt, gilt sie als „widerspenstig“ (ein
Fachterminus des islamischen Eherechts, der besagt, dass die Frau ihre
Pflicht zum Gehorsam nicht erfüllt und damit ihr Recht auf
Unterhalt prinzipiell verloren hat) ... . Die (muslimischen)
Rechtsgelehrten sind sich einig, dass eine Frau ihre Wohnung verlassen
darf, wenn ihr Ehemann ihr dies gestattet. Wenn sie dies jedoch ohne
Genehmigung tut, gilt sie als „widerspenstig“ (und darf
geschlagen werden - siehe oben). (Quelle) Fatwa über die Mädchenbeschneidung Top Frage: Einige muslimische Gelehrte lehnen die Mädchenbeschneidung ab, während andere sie befürworten. Wie ist sie aus islamischer Sicht zu beurteilen? Antwort:
Die beste Einstellung ist
die moderate, die milde/leichte Mädchenbeschneidung, bei der „nur“ ein Teil oder
die ganze Klitoris und/oder ein Teil der äußeren Schamlippen
entfernt werden. (Quelle) Fatwa zur Vernachlässigung des Gebets Top Frage: Wie ist eine Vernachlässigung des Betens islamisch zu beurteilen? Antwort:
Das Vernachlässigen des Gebets
seitens derer, die dazu verpflichtet sind (rechtlich gesehen alle
Muslime, die in der Lage sind, das Gebet zu verrichten), ist eine
gravierende Gottlosigkeit und ein Abfall von der islamischen
Gemeinschaft. (Quelle) Siehe auch:
Fatwa zum Stillen von Erwachsenen Top Frage: Wie
ist das Stillen von Erwachsenen
[islamisch] im Allgemeinen zu beurteilten? Ist es erlaubt? Kommentar: Andere
Rechtsgelehrte halten das Stillen
von Erwachsenen für legitim, da einige Überlieferer davon berichten, so
z. B. Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim. Demnach kann eine Frau einen
nicht mit ihr verwandten Mann stillen, so dass er ein "Milchbruder"
wird. Damit darf sie sich dann schariarechtlich mit ihm zusammen in
einem Raum oder einer Wohnung befinden, ohne dass sie sich verschleiern
muss. Dahinter steht der Gedanke, dass dieses Stillen juristisch den
vorher nicht verwandten Mann zu einem leiblichen Verwandten macht, mit
dem ein Eheverbot besteht, also ein Zusammensein mit ihm in einem
geschlossenen Raum juristisch erlaubt ist. (Quelle)
Fatwa zu an AIDS verstorbenen Muslimen Top Frage: Wie ist
die Stellung eines an Aids
Verstorbenen im Islam? Antwort: Scheich
Ahmad Abu Youssef ließ laut
„alarabiya.net“ kürzlich verlauten, dass jeder, der aufgrund seiner
AIDS-Erkrankung stirbt, ein Märtyrer des Islam sei... Der Dozent für
Gesundheit an der Al-Azhar Universität in Ägypten, Dr. Ahmad Raja'i,
soll sich so geäußert haben, dass die arabischen Länder die niedrigste
Quote an AIDS-Erkrankten weltweit hätten. Die arabischen Länder ständen
allerdings weltweit an zweiter Stelle in Bezug auf die Ausbreitung der
AIDS-Infektion. Kommentar: Nach dem Zeugnis zahlreicher überlieferter Aussprüche hat der Prophet des Islam, Muhammad, bestimmte Gruppen von Menschen benannt, die nach islamischer Auffassung als Märtyrer sterben. Dazu gehörten z. B. diejenigen, die von einer Mauer erschlagen werden, die an Cholera sterben, die im Wasser untergehen, die verbrannt werden oder die drei Kinder im Krieg verlieren. Besondere Ehre soll dem im Wasser Untergegangenen zuteil werden. Während Engel die Seelen der Verstorbenen versammeln, versammelt Allah selbst die Seelen der Ertrunkenen. Die häufigste
Übertragungsmöglichkeit für
Aids ist beim ungeschützten vaginalen und analen Geschlechtsverkehr mit
einem infizierten Partner. Muss ein Muslim, wenn er an Aids erkrankt,
dann nicht Ehebruch begehen, um an Aids zu erkranken? Ehebruch ist aber
im Islam verboten. Wieso ist ein Muslim, der an Aids erkrankt, dann ein
Märtyrer? (Quelle)
Fatwa zu der Frage: Wie müssen Muslime mit Christen umgehen? Top Frage: Wer siegen will, soll sich Christen und andere Gottlose nicht als Freunde nehmen (dies ist ein Hinweis auf Sure 5, 51). Wie sollen wir (Muslime) mit Christen umgehen, die sich in muslimischen Ländern befinden? Antwort: Christen können in zwei Gruppen eingeordnet werden: 1. Die erste Gruppe sind Christen, die (bestimmte) muslimische Länder nicht betreten dürfen. Es ist unnötig, die relevanten Vorschriften zu erwähnen. Diese Länder befinden sich auf der Arabischen Halbinsel. Auf der Arabischen Halbinsel dürfen sich weder Juden noch Christen befinden, d. h. in den (Ländern, die sich dort befinden) zwischen al-Busra (dem Irak), wie einige meinen, Jordanien und Adnan (dem Jemen). Diese (Länder) sind ein Tabu für Juden und Christen. Falls es nötig ist, dass sich ein Christ in einem dieser Länder aufhält, wird er eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis bekommen, genau wie Umar (der dritte Nachfolger und Kalif Muhammads) es gehandhabt hat. 2. Die Gruppe der Christen, die sich außerhalb der Arabischen Insel befindet, kann man in drei Untergruppen aufteilen: Die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befindlichen Christen, die einen Friedensvertrag (quasi Waffenstillstand) mit Muslimen geschlossen haben und daher Schutzbefohlene sind. Der Schutzbefohlene ist derjenige, der in al-Shaam (also Syrien, Jordanien, Libanon, Palästina und evt. Jemen und Teilen Saudi-Arabiens) oder Ägypten geboren ist (also derjenige, der in diesen Ländern seine Heimat hat) ... Er muss Tribut an Muslime zahlen und ist erniedrigt ... In muslimischen Ländern müssen diese festgesetzten Regeln eingehalten werden. z. B.: Sie (die Nichtmuslime) dürfen weder muslimische Vornamen noch Nachnahmen haben. Die Häuser der Christen dürfen nicht höher als die Häuser der Muslime sein. Ein Christ darf nicht ein dreistöckiges Haus bauen, wenn sein muslimischer Nachbar ein zweistöckiges Haus besitzt. Ein Muslim darf die Christen nicht grüßen (d. h., er darf nicht mit der Begrüßung beginnen, sondern muss warten, bis er von ihnen begrüßt wird). Auf Wegen müssen die Juden und Christen abgedrängt werden (nach Muhammads Vorschriften müssen Muslime auf Wegen so gehen, dass für Juden und Christen kaum einen Durchgang gelassen wird), weil Muslime das Vorrecht (d.h. mehr Recht auf die Benutzung von Straßen) auf Straßen haben. Die Christen müssen Kleider tragen, die zeigen, dass sie erniedrigte Schutzbefohlene sind. Selbst ein Kind muss leicht als schutzbefohlenes Christenkind erkennbar sein. Deshalb müssen die Christen bestimmte Gürtel und Kleider tragen. Die Muslime
dürfen die Christen nicht ehren, wie
man einen Muslim ehrt. (Quelle)
Fatwa über den Posten des Präsidentenamtes Top Frage:
Darf eine Frau
Staatspräsidentin werden?
Antwort:
Frauen dürfen keine Präsidentinnen werden. Eine Frau kann kein
Staatsoberhaupt werden, weil einer der Verantwortungsbereiche eines
muslimischen Präsidenten sei, Muslime im Gebet anzuleiten. Frauen
dürfen nach den Lehren des Islam nicht Vorbeterinnen sein. (Quelle) Siehe auch: Fatwa
über führende Positionen von Frauen aus islamischer Sicht (Der
Islam verbietet Frauen führende Positionen)
Fatwa über das Recht, sich selbst zu rächen Top Frage: Wer darf nach Allahs Aussage wiedervergelten und sich rächen? In Sure 5, 45 geht es ja um die vorgeschriebene Vergeltung Verletzter. Darf man die Strafe als Verwundeter selbst übernehmen? Antwort: Die Verwundungen, die auf dieselbe Art wiederzuvergelten sind, sind diejenigen, die bis zu den Knochen reichen, z. B. ein Stich ins Bein, in den Oberschenkel, in die Schulter, in den Rücken ... . In diesem Fall darf der Verletzte sich selbst rächen. Er muss im Verborgenen bleiben und muss darauf achten, sich dadurch nicht selbst in Gefahr zu bringen. Die Spitze des Messerklinge wird auf den Kopf (des zu Bestrafenden) gestellt und (mit Hilfe eines Hammers) hineingestoßen. Das gleiche kann mit dem Oberschenkel und Bein durchgeführt werden." Anmerkung:
Bei Totschlag und Körperverletzung sieht die Scharia Vergeltung vor,
auf die die betroffene Familie auch zugunsten von Blutgeld verzichten
kann. Verzichtet sie nicht, soll dem Schuldigen unter Aufsicht des
Richters genau dieselbe Verletzung zugefügt werden, die er selbst bei
seinem Opfer verursachte. Bei Totschlag kann ein direkter männlicher
Nachfahre des Toten die Tötung des Täters verlangen. (Quelle)
Frage: Wie ist es aus islamischer Sicht zu beurteilen, wenn eine Muslima sich verschleiert, aber auch schminkt? Sind ihr Beten und Fasten gültig? Antwort:
Die Verschleierung ist
eine vorgeschriebene Pflicht. Er (der Schleier) muss den ganzen Körper
bedecken und darf nicht durchsichtig sein. Das Gesicht darf
unverschleiert bleiben, wenn es nicht hübsch und anziehend ist.
Ansonsten muss das Gesicht ebenfalls verschleiert werden. Die Hände
dürfen unverschleiert bleiben ... . Das Gesicht darf nicht geschminkt
werden. (Quelle)
Frage: Oft möchte mein Ehemann mit mir ehelich verkehren, aber ich weigere mich, weil ich psyschich oder physisch nicht in der entsprechenden Verfassung bin. Wie soll ich mich verhalten, was ist richtig? Antwort:
Der Islam hat die Tatsache berücksichtigt, dass der Mann aus
angeborenen wie sozialen Gründen derjenige ist, der nach Sex verlangt,
nach der Frau wird verlangt. Der Mann hat mehr Verlangen nach Sex als
die Frau und er hat weniger Geduld darin, keinen Verkehr zu haben, als
sie ... . Deshalb muss die Frau ihrem Ehemann gehorchen, wenn er mit
ihr verkehren möchte. Sie darf nicht zögern, sondern hat ihm sofort zu
gehorchen. (Quelle) Siehe auch: Fatawa
zu sexuellem Umgang mit mehreren Frauen gleichzeitig (Der sexuelle
Umgang mit zwei Frauen gleichzeitig ist nicht erlaubt.)
Frage:
Dürfen muslimische Männer und
Frauen zusammen feiern? Antwort:
Jeder Mensch, der auch
nur das Geringste an Ehrengefühl besitzt, scheut sich vor solchem
Verhalten. Wie könnten Muslime so etwas tun? Wo bleibt die
arabische Ehre? Wo bleibt die muslimische Ehre? Jede Religion
verbietet solche Verhältnisse. (Quelle)
Fatwa über das Fußballspielen Top Frage: Ist das Fußballspielen nach islamischem Recht erlaubt? Antwort
des ehemaligen offiziellen Rechtsgutachters Saudi-Arabiens, Scheich
Muhammad bin Ibrahim: „Das Fußballspiel ist
immer mit Frevel verbunden, infolgedessen muss es verboten werden.“ Antwort
von Scheich Hamoud at-Tuaijri: „Das Fußballspielen wird
lediglich von den Geistlosen unserer Zeit ausgeübt.“
„Es ist die Nachahmung der Feinde Allahs.“ „Es
fällt unter das Unerwünschte, das verboten werden muss, weil es eine
Nachahmung der Ausländer ist.“ Antwort in Form einer
Fatwa der arabischen Zeitung „Al-Watan“: „Ihr (Moslems) dürft Fußball
spielen, jedoch ohne die vier Linien auf dem Fußballplatz, weil diese
Linien ursprünglich von Gottlosen und dem internationalen Gesetz
entworfen wurden. Ihr dürft Fußball spielen, wenn ihr die Sprüche der
Gottlosen und Polytheisten nicht benutzt, zum Beispiel „Out“,
„Ecke“,
„Foul“,
und ähnliche. Wer diese Ausdrücke verwendet, wird gezüchtigt und aus
dem Spiel entfernt. Wenn einem Spieler eine Hand oder Bein während
des Spielens gebrochen wird, darf das Spiel nicht vorübergehend
gestoppt werden. Demjenigen, der diese Verletzung verursacht hat, darf
nicht die gelbe oder rote Karte gezeigt werden. Diese Ereignis darf
nicht „Foul“
genannt werden. Der Verletzte muss sein Recht (gegen den Verursacher
der Verletzung) gemäß des islamischen Gesetzes (Schari'a) einfordern.
(Anm.: Nach dem islamischen Gesetz muss eine Verletzung mit derselben
Art von Verletzung gesühnt oder Geld bezahlt werden.). Ihr müsst andere
Zahlen als diejenigen der Juden, Christen und der verfluchten
Amerikaner nehmen. D. h. ihr dürft nicht 11 Spieler in einer Mannschaft
haben, sondern entweder weniger oder mehr als diese. Ihr dürft keinen
Schiedsrichter haben. Nach der Abschaffung von „Foul“,
„Ecke“,
u.s.w. braucht man keinen Schiedsrichter mehr. Einen Schiedsrichter zu
haben ist Nachahmung der Juden, Christen und Gottlosen. (Quelle)
Fatwa über das Scheidungsrecht von Frauen im Islam Top Frage: Eine geschiedene Frau möchte nach den schrecklichen Erfahrungen ihrer letzten Ehe wissen, ob sie sich nach erneuter Heirat für den Fall eines erneuten schlechten Verlaufs der Ehe von dem neuen Mann scheiden lassen dürfe. Antwort:
Das islamische Gesetz verlieh lediglich dem Ehemann das
Scheidungsrecht, weil dieser für die Finanzierung seiner Familie
zuständig ist. Die Gerechtigkeit verlangt, dass das Scheidungsrecht
allein dem Ehemann zusteht. Er muss seiner Ehefrau Mu'akhar (eine
Geldsumme als Entschädigung nach der Scheidung) auszahlen. Deshalb
macht er sich viele Gedanken, ob er seine Frau verstoßen soll oder
nicht. Wenn die Frau jedoch das Scheidungsrecht hätte, würde sie dieses
missbrauchen, weil sie ihrem Ehemann kein Mu'akhar zahlen muss. Es muss
auch bedacht werden, dass die Frau, egal wie kultiviert oder weise sie
sein mag, ein Wesen bleibt, das oft von seinen Emotionen und nicht von
seiner Rationalität beherrscht wird. Die Frau besitzt nicht so viel
Geduld und Weisheit wie ein Mann. Infolge dessen würde sie beim
Verfügen über das Scheidungsrecht dieses missbrauchen. Es ist
bedauerlich, dass einige Männer sich wie Frauen von ihrer Umgebung
beeinflussen lassen. So werden diese schnell zornig und benutzen das
Scheidungsrecht unüberlegt. (Quelle) Siehe auch: Fatwa zur Verstoßung der
Ehefrau wegen Geldverschwendung Fatwa über das Tragen von Kleidung des anderen Geschlechts Top Frage: Ein Muslim soll die Aussage Muhammads in der Überlieferung gelesen haben, in der der Prophet Frauen und Männern verbiete, die Kleider des anderen Geschlechts zu tragen. Dieser Muslim fragt, ob Muslimas Hosen und Hemden tragen dürften, da diese Kleidungsstücke dem männlichen Geschlecht gehören. Antwort:
Ich kenne die Aussage des Propheten Allahs. Er verflucht die Frauen,
die männliche Kleidungsstücke tragen und die Männer, die weibliche
Kleidungsstücke tragen. Diese Regel kann man auf Hosen, Hemden, Jeans,
usw. übertragen. Muslimas dürfen diese Kleidungsstücke nicht tragen,
selbst wenn sie sich nur unter Frauen befinden ... . Eine Muslima darf
nur eine Hose oder ein Hemd tragen, wenn sie mit ihrem Ehemann alleine
ist. (Quelle)
Prominente
Politiker, Staatsleute, Richter, Scheichs und
Akademiker protestierten gegen die Fahrerlaubnis für Frauen in ihrem
Land.
Frage:
Darf ein Mann, der zu einer Frau unsittliche Dinge sagt, nach
islamischem Recht (Schari'a) in der Öffentlichkeit ausgepeitscht
werden? Antwort:
Der Islam befürwortet die Auspeitschung solcher Menschen in der
Öffentlichkeit, er bevorzugt diese Strafe. Die öffentliche
Auspeitschung erfüllt den Effekt der Abschreckung mehr als eine
Gefängnisstrafe; selbst wenn solche Menschen für mehr als ein Jahr im
Gefängnis bleiben würden. (Quelle) Fatwa: Darf der Name Allahs überall erwähnt werden? Top Frage: Gibt es Orte, an denen man den Namen Allahs nicht erwähnen darf? Antwort: Ein Muslim muss
Allahs Namen überall erwähnen, außer im Badezimmer und auf der
Toilette, denn das sind unreine Orte, an denen man seine privaten
Körperregionen (arab. 'aura) enthüllt. Die Engel hassen diese
Orte.
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